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Besonders von Interesse ist diese Prüfung für:
- Hersteller
- Planer
- Verarbeiter
- Sachverständige
Sie benötigen eine
- statisch und nicht statisch relevante Instandsetzung von Mörteln bzw. Betonersatz?
- CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1504-3
- Erstprüfung gemäß DAfStb-Richtlinie (Instandsetzungsrichtlinie) bzw. nach ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4
- allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Bei dieser Prüfung erhalten Sie einen Nachweis der Gebrauchstauglichkeit durch folgende Prüfungen:
- Haftverbund
- Frost-Tau-Beanspruchung
- Schwingbeanspruchung
- Behindertes Schwinden
- Verhalten bewehrter Verbundkörper
- Schwinden
- Quellen
Wir erstellen für Sie einen Prüfbericht bzw. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) wodurch dann eine Konformitätserklärung durch den Hersteller erfolgen kann.