
Ihre sachkundigen Planer
Erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot
Mit dem EuGH-Urteil C100/13 vom 16. Oktober 2014 ist eine Übereinstimmungserklärung (das sogenannte Ü-Zeichen) von Produkten, die bereits europäisch geregelt sind (CE-Kennzeichnung) nicht mehr gültig.
Dies hat zur Folge, dass die erforderliche Leistung von Instandsetzungsprodukten in vielen Fällen nicht im angemessenen Umfang durch den Hersteller beschrieben wird. Die Verantwortung der konformen Produktauswahl und somit das Planungsrisiko liegt nun beim Ausführenden.
Die notwendigen Produkteigenschaften werden durch die Instandhaltungsrichtlinie (Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen - Rili-SIB) beschrieben. Sie setzt außerdem voraus, dass jede Instandhaltungsmaßnahme durch einen sachkundigen Planer / eine sachkundige Planerin geplant und deren Umsetzung auch durch ihn bzw. sie begleitet wird.
Die sachkundigen Planer der Kiwa
- erfassen für Sie den Ist-Zustand der Stahlbetonbauteile,
- unterstützen Sie als Eigentümer bei der Festlegung des Soll-Zustandes,
- erarbeiten auf Grundlage des Ist- und Soll-Zustandes eine Instandsetzungsempfehlung,
- planen die Instandsetzung mit geprüften und regelkonformen Instandsetzungsprodukten,
- begleiten die Instandsetzung und führen die Abnahme der Bauleistungen durch,
- erstellen für Sie einen individuellen Wartungs- und Instandsetzungsplan,
- sorgen für kompetente Inspektion und Wartung.
Unsere sachkundigen Planer unterstützen Sie, damit Ihre Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen weiterhin Ihren hohen Qualitätsansprüchen gerecht werden.
Betoninstandsetzungsplanung und Bauüberwachung der Ausführung
Der direkte Kontakt von Stahl- oder Spannbetonbauteilen mit Schadstoffen wie Chloriden oder das Kohlendioxid der Luft kann in Kombination mit Feuchtigkeit Schäden an tragenden und nichttragenden Bauteilen hervorrufen.

Kiwa-Gebäudepass
Mit dem Kiwa-Gebäudepass bringen Sie das Wissen über den Status Ihrer Immobilie regelmäßig auf den neuesten Stand. Unsere Experten untersuchen Ihr Gebäude in gemeinsam vereinbarten Intervallen.

Bauwerksuntersuchung nach VDI 6200 / RÜV
Nach VDI 6200 und der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) sind Bauwerksuntersuchungen in regelmäßigen Abständen zur Früherkennung von Schäden durchzuführen.
