Fugendichtstoffe für nicht tragende Anwendungen in Gebäuden und Fußgängerwegen
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Anwendung findet diese Prüfung bei der CE-Kennzeichnung von kalt verarbeitbaren, polymeren Fugendichtstoffen für
- Fassadenelemente (EN 15651-1)
- Verglasungen (EN 15651-2)
- den Sanitärbereich (EN 15651-3)
- Fußgängerwege (EN 15651-4)
Die Erstprüfung muss durch ein unabhängiges, akkreditiertes, notifiziertes Prüflabor durchgeführt werden. Diese Voraussetzungen werden von uns selbstverständlich erfüllt. Darauf folgt die Prüfung von Fugendichtstoffen auf Basis von Polyurethan, MS-Polymer, Silikon, Polyurea, Polysulfid, Acrylatdispersion etc.
Relevant ist diese Prüfung für Hersteller von Fugendichtstoffen.
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Die DIN EN 15651 sieht das Konformitätsnachweisverfahren 3 vor, d.h. die Erstprüfung der Fugendichtstoffe muss durch ein akkreditiertes, notifiziertes Prüflabor erfolgen. Daraufhin kann bei der Erfüllung der Anforderungen nach DIN EN 15651 durch den Hersteller die Leistungserklärung erstellt werden und die CE-Kennzeichnung erfolgen.
Zu Beginn werden die Fugendichtstoffe nach Anwendungsgebiet sowie Klassen eingeteilt und ein Prüfplan erstellt. Anschließend werden die Probekörper hergestellt und die Prüfungen durchgeführt. Ein Prüfbericht mit entsprechender Klassifizierung wird nach Abschluß der Prüfing erstellt.
Gesteinsprüfungen
Die Art und Zusammensetzung der Zuschlagsstoffe hat erhebliche Auswirkungen auf die Qualität von Beton sowie den daraus hergestellten Waren und Bauteilen. Neben den dafür verwendeten Zementarten gilt dies auch für die zugegebenen Gesteinszuschläge.
Fugendichtstoffe für Verkehrsflächen
Hierbei handelt es sich um eine Prüfung von heiß verarbeitbaren und kalt verarbeitbaren Fugenmassen sowie Fugenprofilen für den Straßenbau, für Flugplätze und sonstige Verkehrsflächen gemäß DIN EN 14188.
Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn & Flüssigkunststoffen nach ZTV-ING, Teil 7
Diese Prüfung findet im Bereich der Abdichtungen als Brückenbeläge ihre Anwendung.