Zementgebundene Materialien (DWD)
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Der EU‑Zertifizierungsprozess für endgültige zementgebundene Werkstoffe
Mit der Einführung der EU‑Rechtsakte zur Trinkwasserrichtlinie wird erstmals ein europaweit harmonisiertes Zertifizierungssystem für Materialien und Werkstoffe im Trinkwasserkontakt etabliert. Ziel dieses Systems ist es, ein einheitliches Schutzniveau für die Trinkwasserhygiene sicherzustellen und zugleich transparente, vergleichbare Anforderungen für Hersteller zu schaffen.
Ein zentrales Element des Zertifizierungsprozesses ist die Einstufung der Produkte in Risikogruppen, die sich im Wesentlichen an der Art der Anwendung und der Größe der wasserbenetzten Oberfläche orientieren. Die Risikogruppe bestimmt den Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Intensität der Überwachung.
Risikogruppen und Überwachungsanforderungen
Risikogruppe 1–2
Diese Gruppen umfassen Produkte mit großer wasserbenetzter Oberfläche und entsprechend erhöhtem potenziellem Einfluss auf die Trinkwasserqualität, z. B.:
· Wasserbenetzte Fläche >10%
· Innenauskleidungen von Trinkwasserbehältern
· Beschichtungen mit dauerhaftem und flächigem Wasserkontakt
Anforderungen:
· jährliche externe Überwachung
· jährliche Laborprüfungen im Rahmen der Zertifikatsaufrechterhaltung
Risikogruppe 3–4
Diese Gruppen betreffen Produkte mit geringerer wasserbenetzter Oberfläche und reduziertem Expositionspotenzial, z. B.:
· Wasserbenetzte Fläche <10%
· punktuell eingesetzte Reparatur- oder Verbindungsmaterialien
Anforderungen:
· Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK)
· keine externe Überwachung der WPK erforderlich
Prüfungen der Materialien im Rahmen des Zertifizierungsprozesses
Der Prüfumfang richtet sich nach der wasserbenetzten Fläche, der Zusammensetzung und dem Einsatzzweck des jeweiligen Produktes. Für die Mehrzahl der zementgebundenen Werkstoffe umfasst der Zertifizierungsprozess mindestens die folgenden Prüfungen:
Rezepturprüfung
Bewertung der Zusammensetzung hinsichtlich zulässiger Ausgangsstoffe und Inhaltsstoffe gemäß den EU‑Vorgaben.
Migrationsprüfungen
Untersuchung der stofflichen Abgabe an Trinkwasser unter definierten Prüfbedingungen.
GC/MS‑Screening auf unerwartete Stoffe
Analytische Überprüfung auf nicht gezielt eingesetzte oder unbekannte organische Verbindungen.
Prüfung des mikrobiellen Bewuches
Prüfung, ob das Material das Wachstum von Mikroorganismen im Trinkwassersystem begünstigen kann.
Kennzeichnungspflicht
Zertifizierte endgültige Materialien müssen gemäß der DELEGIERTEN VERORDNUNG (EU) 2024/371 gekennzeichnet werden.
Zertifizierung von Ausgangsstoffen
Die Trinkwasserverordnung betrachtet grundsätzlich nur endgültige Materialien im Trinkwasserkontakt, also vollständig ausgehärtete Produkte wie Beton oder Mörtel. Ausgangsstoffe (z. B. Zemente, Zuschläge oder Zusatzmittel) fallen daher formal nicht in den unmittelbaren Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung.
Im Rahmen der europäischen Systematik zur Umsetzung der revidierten EU‑Trinkwasserrichtlinie wurde jedoch ein freiwilliges Verfahren zur Vorab‑Zertifizierung von Ausgangsstoffen eingeführt. Dieses Verfahren ist im sogenannten Supporting Document zu den EU‑Rechtsakten beschrieben und dient dazu, die spätere Zertifizierung endgültiger Materialien zu erleichtern.
Durch die Vorab‑Zertifizierung können insbesondere vereinfachte und effizientere Zertifizierungsprozesse für endgültige zementgebundene Werkstoffe erreicht werden. Dies ist vor allem für baustellenseitig hergestellte Produkte von Bedeutung, bei denen die Zusammensetzung vor Ort variiert, die eingesetzten Ausgangsstoffe jedoch bereits bewertet sind.
Prüf- und Überwachungsumfang
Der Prüfumfang im Rahmen der Vorab‑Zertifizierung von Ausgangsstoffen unterscheidet sich inhaltlich nicht wesentlich von dem für endgültige Materialien. Auch hier stehen Rezeptur, Migrationseigenschaften, mögliche unerwartete Stoffe sowie hygienische Aspekte im Fokus.
Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch in den Überwachungsanforderungen:
- Die Herstellung der Probekörper muss unter Audit‑Bedingungen erfolgen, um die Reproduzierbarkeit und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.
- Eine regelmäßige oder laufende Überwachung (z. B. jährliche Audits oder Prüfungen) ist im Rahmen der Vorab‑Zertifizierung nicht vorgesehen.
Die Vorab‑Zertifizierung stellt somit kein eigenständiges Marktzulassungsinstrument dar, sondern dient als unterstützendes Element innerhalb des EU‑Zertifizierungssystems, das die Konformitätsbewertung endgültiger Materialien nachvollziehbarer und planbarer macht.
Sonderfall: Baustellenseitig hergestellte Produkte
Baustellenseitig hergestellte zementgebundene Produkte stellen im EU‑Zertifizierungssystem einen besonderen Anwendungsfall dar. Da das endgültige Material erst direkt auf der Baustelle angemischt, eingebaut und ausgehärtet wird, kann keine klassische Produktprüfung eines serienmäßig hergestellten Endprodukts im Werk erfolgen.
Aus diesem Grund gilt für baustellenseitig hergestellte Produkte ein grundlegendes Prinzip:
Jedes Bauwerk bzw. jede baustellenseitige Anwendung muss einzeln zertifiziert werden.
Die Konformitätsbewertung bezieht sich somit nicht auf ein standardisiertes Produkt, sondern auf das konkret hergestellte Produkt/Material in der jeweiligen Anwendung.
Wege zur Konformität
Für baustellenseitig hergestellte Produkte bestehen im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, die Konformität mit den EU‑Vorgaben nachzuweisen:
Verwendung bereits EU‑zertifizierter Ausgangsstoffe
Werden ausschließlich Ausgangsstoffe eingesetzt, die bereits im Rahmen der EU‑Systematik vorab zertifiziert sind, kann auf zusätzliche Laborprüfungen des fertigen Materials verzichtet werden. Dieses verkürzt die Zertifizierung und es erfolgt „nur“ eine Kontrolle der vorliegenden Dokumente. • Keine weiteren Prüfungen erforderlich, sofern die Verarbeitung gemäß der zertifizierten Rezeptur erfolgt.
Herstellung von Probekörpern auf der Baustelle
Sollte die Möglichkeit 1 nicht genutzt werden können, können alternativ repräsentative Probekörper unter realen Baustellenbedingungen hergestellt werden. Diese Probekörper werden anschließend nach Rücksprache mit der Zertifizierungsstelle in einem anerkannten Prüflabor geprüft und bewertet.
Übergangsregelung
Wichtig:
Für baustellenseitig hergestellte Produkte ist keine Übergangsphase vorgesehen.
Ab dem 31.12.2026 müssen diese Produkte unmittelbar und vollständig den Anforderungen der EU‑Trinkwasserregelungen entsprechen. Eine Nutzung nationaler Übergangsregelungen oder bisheriger Bewertungsgrundlagen ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig.
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