FAQ / Häufig gestellte Fragen

Kann ich meine bisherigen Prüfzeugnisse noch weiter verwenden?

Die Prüfzeugnisse laufen mit dem 21.03.2021 ab. Bisherige Prüfzeugnisse, die noch eine Gültigkeit von 5 Jahren haben können für eine neue Konformitätserklärung gemäß der UBA Empfehlung genutzt werden.

Prüfzeugnisse und -berichte  werden anerkannt. Es braucht i.d.R. keine Prüfung mehr gemacht werden, wenn die Probenahme des geprüften Materials durch ein Labor erfolgt ist.

Bis wann sind die aktuellen Prüfzeugnisse nach der KTW-, Beschichtungs- und Schmierstoffleitlinie gültig?

Solange die Prüfzeugnise nicht schon vorher ablaufen, sind sie bis zum 21.03.2021 gültig.

Worin besteht die wesentliche Änderung der neuen UBA Dokumente?

Die wesentliche Änderung der neuen UBA Dokumente besteht darin, dass es für eine große Anzahl von Produkten gesetzlich verpflichtend wird, diese nach dem sogenannten "1+ System" zu zertifizieren. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Reicht eine Eigenerklärung für meine Produkte aus?

Nein, eine Eigenerklärung reicht nicht aus. Auch für einzelne Komponenten Ihres Produktes reicht diese nicht aus, da damit keine Konformitätsbestätigung für das gesamte Produkt durch eine akkreditierte Stelle ausgestellt werden kann. Sie benötigen für alle Komponenten eine Konformitätsbestätigung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Was ist eine Konformitätsbestätigung?

Die Konformitäts-Bestätigung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle nach dem System 1+ gemäß der Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011. Sie hat den Rang eines Zertifikats.

Wie starte ich das Verfahren zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten?

Es handelt sich hierbei um ein Antragsverfahren. Dazu sind der Zertifizierungsantrag und die Anlage 1 auszufüllen. Diese senden Sie im Anschluss an ktw@kiwa.com

Das Absenden des Antrag und der Anlage ist für Sie zunächst unverbindlich. Sie gehen hier noch keine Verpflichtung ein. Im Rahmen der Akkreditierung sind diese Schritte vorgeschrieben. Wir treten mit Ihnen schnellstmöglich in Kontakt und besprechen dann die weitere Vorgehensweise.  

Warum muss ich meine Rezeptur offen legen?

Die Offenlegung der Rezeptur ist notwendig und vorgeschrieben. Alle Stoffe, die aus den Produkten, die im Kontakt mit dem Trinkwasser stehen, migrieren können bzw. einen Einfluss auf die Qualität des Trinkwassers haben, müssen mit den Positivlisten abgeglichen und ggf. untersucht werden.

Die Daten der Rezeptur werden streng vertraulich gehandhabt. Nur benannte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Einsicht. Die Rezeptur wird entsprechend gesichert und geschützt und unter Verschluss gehalten. Eine gemeinsame Geheimhaltungsvereinbarung ist selbstverständlich.

Ist es sinnvoll Bauteile zu Baugruppen für die Konformitätsbestätigung zusammenzufassen?

Aus Lieferantensicht: Bauteile aus gleichen Materialien und gleichen Produktionsbedingungen können zu Baugruppen zusammengefasst werden

Aus Sicht eines Bauteilherstellers: Wenn in Produkten immer die gleichen Baugruppen verwendet werden, dann kann es sinnvoll sein, die einzelnen Produkte zu einem Bauteil zusammenzufassen. Hier sollten die Daten der Konformitätsbestätigung der einzelnen Produkte im gleichen Zeitraum liegen.

Kann ich Gruppen vom gleichen Ausgangsmaterial zusammenfassen?

Ja, unter der Bedingung, dass die Produkte, die aus dem Ausgangsmaterial gefertigt wurden und gleichen bzw. ähnlichen Bedingungen produziert werden. Es können auch Produkte mit unterschiedlichen Dimensionen hierunter fallen. Dabei ist die mit Trinkwasser benetzte Oberfläche maßgeblich.

Muss eine Probennahme von Kiwa durchgeführt werden oder ist eine durch den Hersteller ausreichend?

Für die Konformitätsbestätigung nach System 1+ sowie für die vereinfachte Konformitätsbestätigung muss die Prüfkörperentnahme der Typprüfung durch die Zertifizierungsstelle oder die beauftragte Prüfstelle erfolgen. Im System 1+ entnimmt die Zertifizierungsstelle oder die beauftragte Prüfstelle jährlich Proben.

Kann Kiwa die Prüfzeugnisse und Prüfberichte von anderen Laboren (TZW, TÜV, HY, etc.) anerkennen?

Prüfzeugnisse von nach den DIN ISO/IEC 17025 und den in der KTW-BWGL aufgeführten Prüfnormen akkreditierten Laboren werden bis zum 21.03.2021 anerkannt. Die Prüfung muss innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt sein und es dürfen sich die Rezeptur und der Produktionsprozess nicht geändert haben

Prüfberichte für die Ausstellung der Konformitätsbestätigung können ebenfalls anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass die Prüfstelle nach den DIN ISO/IEC 17025 und den in der KTW-BWGL aufgeführten Prüfnormen akkreditiert ist und dass die Probenahme nachweislich durch die/eine Prüfstelle erfolgte.

Ist diese Zertifizierung produkt- oder materialspezifisch?

Die Konformität kann für Produkte oder Bauteile bestätigt werden. Die Prüfungen werden jedoch materialspezifisch durchgeführt.

Nach welchem System werden laufende KTW-Anfragen bearbeitet?

Je nach Wunsch des Kunden. Es können mit Gültigkeit bis zum 21.03.2021 noch Prüfzeugnisse erstellt werden. Auch jetzt schon, also auch In der Übergangszeit, kann sich das Unternehmen für die “neue” Konformitätsbestätigung entscheiden.

Wann wird eine Fremdüberwachung beim Unternehmen/Hersteller durchgeführt?

Diese wird nur in dem Fall durchgeführt, wenn das Unternehmen ein Konformitätsbestätigung nach dem System 1+ besitzt.

Ich habe Herstellungswerke in unterschiedlichen Standorten, verwende aber die gleichen Materialien. Was muss ich machen?

Es muss jedes Werk besucht werden. Die Zertifizierungsstelle oder beauftragte Prüfstelle entnimmt regelmäßig aus allen Produktionsstätten repräsentative Prüfstücke im Werk

Eine Aussage zu Häufigkeit der Probennahme in jedem Werk, ob diese jährlich oder 1x im Zeitraum von 5 Jahren durchgeführt wird, muss spezifisch für jedes Unternehmen betrachtet werden.

Ich kaufe ein Ausgangsmaterial (z. B. PE100) von unterschiedlichen Lieferanten/Herstellern. Benötige ich von jedem Hersteller eine Konformitätsbestätigung?

Ja das ist notwendig.

Lediglich für Elastormere und zementgebundene Produkte gibt es eigene Konformitätsbestätigungen in Form von Zertifikaten bzw. Prüfzeugnissen.

Ich verwende Produkte aus Silikon (oder Elastomere, TPE) in meinem Bauteil. Kann ich trotzdem eine Konformitätsbestätigung für mein Bauteil erhalten?

Ja, das ist möglich, für Silikone gilt die Silikon-Übergangsempfehlung (analog Elastomerleitlinie). Für diese muss ein Prüfzeugnis vorliegen.  

Sind Kombinationen mit anderen hygienischen Zulassungen möglich?

Es können von Kiwa Kombinationen für die hygienischen Anforderungen durchgeführt werden. z. B. HA / ÖVGW / WRAS / NSF. Hier sind Unterschiede der einzelnen Regularien zu berücksichtigen sowohl für die Prüfungen als auch für die Inspektionen.