13 September 2024

Anerkennung der CE-Kennzeichnung bei Exporten nach UK wird verlängert

Anfang September informierte die britische Regierung über die Verlängerung der Anerkennung der CE-Kennzeichnung beim Export von Bauprodukten nach Großbritannien.

Bauprodukte sind ein zentraler Bestandteil der Lieferkette für den Wohnungsbau und die Infrastruktur und machen, gemessen am Umsatz, 13 Prozent des gesamten verarbeitenden Gewerbes im Vereinigten Königreich (VK) aus. Der Großteil der Bauprodukte fällt in den Geltungsbereich der geltenden, europäischen Bauproduktenverordnung. Diese legt Regeln für das Inverkehrbringen von Bauprodukten fest und bieten eine gemeinsame technische Sprache für die Bewertung der Leistung von Produkten. Produkte, die in den Geltungsbereich dieser Verordnungen fallen, müssen einer Bewertung der Konformität mit der entsprechenden Norm oder einer technischen Bewertung unterzogen werden. Diese ist wiederum Grundlage für die Verwendung eines UKCA- (UK Conformity Assessed) oder eines CE-Zeichens (Conformité Européenne).

Bislang war in den Leitlinien der Regierung festgelegt, dass die Anerkennung der CE-Kennzeichnung im Juni 2025 endet. Ab diesem Zeitpunkt sollte nur noch das UKCA-Zeichen gelten. Die neue, britische Regierung hat nun erklärt, dass diese Frist verlängert wird. Die CE-Kennzeichnung wird für mindestens zwei weitere Jahre anerkannt, wenn Bauprodukte im gesamten Vereinigten Königreich auf den Markt gebracht werden. Eine doppelte Zertifizierung (CE und UKCA) ist nicht nötig.

Die offizielle Bekanntmachung der Regierung steht hier zur Verfügung.

Zusammengefasst bedeutet dies:

  • Die CE-Kennzeichnung wird in Großbritannien über den 30. Juni 2025 hinaus akzeptiert werden.
  • Auch die UKCA-Kennzeichnung wird ein gültiges und akzeptiertes regulatorisches Zeichen bleiben.
  • Die Regierung wird die langfristige Zukunft der CE/UKCA-Kennzeichnung als Teil einer Regulierungsreform untersuchen.
  • Alle späteren Änderungen an der Anerkennung der CE-Kennzeichnung würden einer mindestens zweijährigen Übergangszeit unterliegen.