Externe/r Brandschutzbeauftragte/r nach vfdb 12-09/01

Brandschutz ist individuell, präventiv und elementar. Bedarfsgerecht geplant und ausgeführt, sichert Brandschutz Leben, schützt Güter und bewahrt Investments.

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Gerne unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie und Ihr Unternehmen individuell rund um die Planung und Implementierung eines externen Brandschutzbeauftragten nach vfdb 12-09/01


Die externe
 Brandschutzbeauftragten sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Die oder der externe Brandschutzbeauftragte/r berät das Unternehmen bei der Ausstattung der Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsstätten z.B. mit Einrichtungen zum Feuerlöschen sowie bei der Auswahl der Löschmittel.
 

Unternehmen sind aufgrund von Verordnungen, Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.  Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber – bei festgestellter Notwendigkeit – über keine eigene/n Brandschutzbeauftragte/n oder ist keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet, so ist ein/e externe/r Brandschutzbeauftragte/r zu beauftragen.

 

Wann benötige ich z. B. eine/n Brandschutzbeauftragte/n?

  • Industrie und Gewerbe > 5.000 m² Grundfläche
  • Hotels und Gaststätten > 12 Betten
  • Verkaufsstätten > 2.000m²
  • Versammlungsstätten > 1.000 m²
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser
  • verschiedenen Sonderbauten

 

Was spricht für eine/n externe/n Brandschutzbeauftragte/n?

  • Durch kontinuierliche Weiterbildung der Brandschutzbeauftragten werden stets aktuelle Vorschriften beachtet.
  • Sie sparen Personal- und Fortbildungskosten.Sie behalten Ihre Ressourcen für Ihre Kernaufgaben.
  • Sie vermeiden innerbetriebliche Spannungen.
  • Die Akzeptanz eines externen Experten ist erfahrungsgemäß höher.

 

Leistungen gemäß vdfb

 
  • Ist-Analyse zum Brandschutz (Betreiberpflichten /
  • gesetzlicher Rahmen)
  •  Erstellung / Beratung zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz TRGS 800
  • Ausbildung zum Brandschutzhelfer
  • Ausbildung zum Umgang mit dem Feuerlöschgerät
  • Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
  • Neuerstellung und Fortschreibung der Flucht- und Rettungswegpläne
  • Prüfung und Fortschreibung der Feuerwehrpläne
  • Prüfung und Fortschreibung der Feuerwehrlaufkarten

 

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Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne

Unsere Brandschutzpläne sind essentieller Teil des individuellen Brandschutz-Konzeptes. Sie identifizieren die Gefahrenschwerpunkte und stellen eine schnelle Orientierung im Ernstfall sicher. Intensiv stimmen wir uns vor, während und nach der Baumaßnahme mit dem Bauherren und der Feuerwehr ab. Moderne EDV-Technik sorgt für die Integration bestehender Brandschutzpläne in solche, die neu zu erstellen sind. Unsere Brandschutz- und Fluchtwegepläne sind nach der neuen europäischen DIN ISO 23601 zertifiziert.

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