
Flüssigkunststoffe als Bauwerksabdichtung
Um in Deutschland einen Flüssigkunststoff verwenden zu können wird ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) auf Grundlage der „Prüfgrundsätze zur Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen für Flüssigkunststoffe für die Bauwerksabdichtung (PG-FLK)“ erteilt.
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Wir als Kiwa sind vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) anerkannte Prüfstelle und sind berechtigt sowohl die Prüfungen durchzuführen als auch das darauf aufbauende abP auszustellen.
Rechtsgrundlage bilden die jeweiligen Landesbauordnungen und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VVTB) mit der laufenden Nummer C3.28.
Die aktuell gültigen Fassungen der PG-FLK können auf der Webseite des DIBt frei verfügbar eingesehen werden.
Checkliste für Prüfungen nach DIBt Prüfprogrammen
Dieses Formblatt dient der Erstbewertung Ihrer Anfrage.
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