EU-Batterieverordnung

Ab Februar 2024 ist die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542 in Kraft getreten, die strenge Produktions- und Entsorgungsstandards für Batterien festlegt. Sie verlangt außerdem die Berechnung des CO2-Fußabdrucks, Angaben zum Recyclinganteil und die Einhaltung von Sorgfaltspflichten

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Die neue EU-Batterieverordnung 2023/1542: Eine neue Ära für die Batterieproduktion

Der European Green Deal ist ein Wirtschaftsplan, der die Dekarbonisierung für die europäische Industrie realisierbar und rentabel macht, mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen (Schwerpunktsektoren: Energieintensive Industrien und Clean-Tech).

Die Verordnung markiert einen bedeutenden Wandel in der Landschaft der Batterieproduktion und legt den Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Transparenz. Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und stellt mit ihren verbindlichen Anforderungen eine signifikante Veränderung für die Batterieindustrie und ihren Zugang zum europäischen Markt dar.

Hauptziele der Verordnung

    Nachhaltige Produktion

    Sicherstellung einer nachhaltigen Produktion von Batterien

    Sammlung, Wiederverwendung und Recycling

    Förderung der Sammlung, der Wiederverwendung und des Recyclings von Batterien in Europa

    Niedriger CO2-Fußabdruck

    Einführung von Anforderungen für Erklärungen zum Carbon Footprint und zu Leistungsklassen

    Zielvorgaben für recycelte Inhalte

    Festlegung von Zielen, um die Abhängigkeit von Rohstoffen aus Nicht-EU-Ländern zu verringern

    Minimierung schädlicher Substanzen

    Sicherstellung, dass Batterien nur ein absolutes Minimum an schädlichen Stoffen enthalten

    Verbraucherinformationen

    Bereitstellung eines digitalen Zugangs zu Informationen über Leistung, Haltbarkeit, Gesundheitszustand und erwartete Lebensdauer (Batteriepass)

Wichtige Fristen zur Umsetzung

  • Ab 18. Februar 2025: Berechnung und Veröffentlichung des Carbon Footprints (zunächst für Elektrofahrzeug-Batterien). Wiederaufladbare Industriebatterien folgen 2026, Batterien für leichte Nutzfahrzeuge 2028.

  • Ab 18. August 2025: Wirtschaftsbeteiligte müssen verbindliche Grundsätze und Strategien für die Sorgfaltspflicht (Due Diligence Policy) in Bezug auf Batterien festlegen und umsetzen.

Wesentliche Auswirkungen: Wer ist betroffen?

Batteriehersteller

Die Verordnung legt strenge Standards für die Produktion fest (Materialverwendung, Recycling, Kennzeichnung). Hersteller müssen diese einhalten, um Produkte weiterhin in der EU vertreiben zu dürfen.

Vertreiber und Importeure

Sie müssen sicherstellen, dass eingeführte Batterien der Verordnung entsprechen, die Einhaltung durch den Hersteller überprüfen und eigene Kontrollen durchführen.

Händler und Verkäufer

Sie dürfen nur konforme Batterien verkaufen, müssen ggf. Umweltinformationen aushängen und Herkunftsnachweise von Lieferanten einfordern.

Recycler

Es gelten neue Anforderungen für die Trennung von Batterietypen und die Gewährleistung möglichst geringer Umweltauswirkungen beim Recyclingprozess.

Benannte Stellen

Unabhängige Organisationen (wie Kiwa in der Zukunft), die von der EU-Kommission autorisiert sind, die Konformität der Produkte zu überprüfen.

Downloaden Sie hier den Flyer

Kiwa: Ihr Partner für Nachhaltigkeit und die EU-Batterieverordnung

Kiwa bietet umfassende Unterstützung bei der Umsetzung der Verordnung, von der Konformitätsbewertung bis zur GAP-Analyse. Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen zu Themen wie CO2-Fußabdruck, Recyclinganteil, Sorgfaltspflicht und Batterieleistung.

3rd Party Audit (Konfliktmineralien)

Due-Diligence-Audit Ihres Unternehmens und Ihrer Schmelzen/Raffinerien gemäß OECD-Richtlinien

ESG-Audit (SEE Zertifizierung)

Ein ganzheitlicher Prozess, der höchste ESG-Standards sicherstellt und Ihre Branchenreputation verbessert

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ESG Lieferantenbewertung

Fernbewertung der Nachhaltigkeitsleistung Ihrer Lieferanten auf Basis relevanter Dokumente

Verifizierung von Nachhaltigkeitsberichten

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Bewertung der Rückverfolgbarkeit

Schafft Transparenz in der Lieferkette zur Identifizierung von ESG-Risiken und -Chancen

Rückverfolgbarkeit von Inspektionen pro Lieferung

Inspektionen an kritischen Produktionspunkten zur Sicherstellung der ESG-Anforderungen

Corporate Carbon Footprint (CCF)

Berechnung und Verwaltung des unternehmensweiten CO2-Fußabdrucks für effektive Reduktionsstrategien

Product Carbon Footprint (PCF)

Ermittlung, Bewertung und Verifizierung der Kohlenstoffemissionen spezifischer Produkte

Environmental Product Declaration (EPD)

Bewertung und Überprüfung von Umweltproduktdeklarationen gemäß aktueller Ökodesign-Vorschriften

Kontakt

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