Zwei Arbeiter mit Gesichtsschutz und Schutzhandschuhen montieren in einer Werkstatt einen großen Batterieblock für ein Elektrofahrzeug.

EU-Batterieverordnung (VO 2023/1542): Leitfaden zu Pflichten, Fristen und Batteriepass

Die EU-Batterieverordnung löst die alte Batterierichtlinie ab und regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien im EU-Markt. Dieser Leitfaden zeigt Kategorie für Kategorie und Pflicht für Pflicht, was gilt, ab wann es greift und welche Nachweise eine unabhängige Stelle verifizieren muss.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Was ist die EU-Batterieverordnung?

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien im EU-Markt, von der Rohstoffbeschaffung über Produktion bis zu Sammlung und Recycling. Sie ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG.

Welche Pflichten bringt die EU BattVo mit?

Dazu zählen CO2-Fußabdruck, Recyclinganteile, Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Kennzeichnung, Entnehmbarkeit und der digitale Batteriepass. Jede Pflicht greift zu einem eigenen Stichtag.

Welche Fristen gelten?

In Kraft seit 17. August 2023, geltendes Recht seit 18. Februar 2024. Einzelne Pflichten greifen gestaffelt bis 2031, etwa die Sorgfaltspflichten ab 18. August 2027 (verschoben durch die "Stop-the-clock"-Verordnung (EU) 2025/1561 und betreffen Wirtschaftsakteure mit einem Nettoumsatz von über 150 Mio. €) und der Batteriepass ab Februar 2027.

Wen betrifft sie?

Alle Wirtschaftsakteure, die Batterien im EU-Markt in Verkehr bringen: Hersteller, Importeure, Händler sowie Akteure der Abfallwirtschaft, unabhängig vom Produktionsort.

Welche Batteriekategorien gibt es?

Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV), Industriebatterien, Starterbatterien (SLI) und Elektrofahrzeug-Batterien. Die Pflichten je Kategorie greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Wie wird sie in Deutschland umgesetzt?

Die Verordnung gilt unmittelbar. Deutschland passt sein nationales Recht über das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) an, das das bisherige Batteriegesetz ablöst. 

Was ist die EU-Batterieverordnung?

 

Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist der EU-weite Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Sie betrachtet jede Phase, von der Rohstoffbeschaffung über Produktion und Nutzung bis zu Sammlung, Wiederverwendung und Recycling.

Die Verordnung wurde am 28. Juli 2023 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024 als unmittelbares Recht. Sie ersetzt die bisherige Batterierichtlinie 2006/66/EG und ist Teil des European Green Deal mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050.

Wichtig: Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne nationale Umsetzung. Das ist der zentrale Unterschied zur alten Batterierichtlinie, die erst in nationales Recht überführt werden musste.

Die Pflichten im Detail

Die Verordnung bündelt mehrere Pflichten, die je nach Batteriekategorie und Stichtag greifen. Die folgenden Abschnitte erklären jede einzeln.

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung

ab 18. August 2024

Vor dem Inverkehrbringen ist eine Konformitätsbewertung nötig, deren Verfahren sich nach Batteriekategorie richtet. Die Konformität wird in einer Erklärung dokumentiert, die Batterie erhält die CE-Kennzeichnung. Für bestimmte Batterien ist die Bewertung durch eine benannte Stelle vorgesehen.

Batteriesicherheit nach IEC 62133-2 und UN 38.3 →

CO2-Fußabdruck (Carbon Footprint)

gestaffelt, Elektrofahrzeug-Batterien zuerst

Die Termine sind Anker, die der delegierte Rechtsakt zur CFP-Berechnung und -Verifizierung auslöst (noch nicht veröffentlicht):

  • EV-Batterien: 1 Jahr nach Veröffentlichung des delegierten Rechtsakts
  • Industriebatterien > 2 kWh: 18 Monate nach dem delegierten Rechtsakt. 18.02.2026 ist NICHT das Compliance-Datum.
  • LMT-Batterien: frühestens 18.08.2028, ebenfalls abhängig vom Rechtsakt
  • Batterien für externe Speicher: 18.08.2030

CO2-Fußabdruck berechnen →

Recyclinganteil (Rezyklateinsatz)

gestaffelt erhöht

Für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel gelten Mindestanteile recycelter Rohstoffe, die schrittweise angehoben werden. Ziel ist eine geringere Abhängigkeit von Primärrohstoffen.

 

Leistung und Haltbarkeit

je Kategorie

Für Batterien für leichte Verkehrsmittel, bestimmte Industriebatterien und Elektrofahrzeug-Batterien sind elektrochemische Leistung und Haltbarkeit zu dokumentieren.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

18. August 2027

Unternehmen, die Batterien in Verkehr bringen, müssen Grundsätze zur Sorgfaltspflicht festlegen: ein Managementsystem, eine Risikobewertung und die Offenlegung von Informationen. Die Pflicht bezieht sich auf Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit sowie auf Sekundärrohstoffe. Die Erfüllung ist auch über eine von der EU-Kommission zertifizierte Brancheninitiative möglich. Die Nachweise werden von Dritten überprüft.

Konfliktmineralien-Audit nach OECD und ESG-Audit →

Kennzeichnung und Information

gestaffelt ab 2024

Batterien tragen Etiketten mit Angaben zu Kapazität, Lebensdauer und chemischer Zusammensetzung, das Symbol für getrennte Sammlung sowie einen QR-Code. Für stationäre Speicher sowie LV- und Elektrofahrzeug-Batterien sind Zustandsdaten wie Gesundheitszustand und erwartete Lebensdauer über das Batteriemanagementsystem (BMS) bereitzustellen.

Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit

ab 18. Februar 2027

Tragbare Batterien müssen für Endnutzer leicht entnehmbar und austauschbar sein. Batterien für leichte Verkehrsmittel, Industrie- und Elektrofahrzeug-Batterien müssen durch unabhängige Fachleute austauschbar sein.

Schadstoffbeschränkung

laufend

An die Stelle der bisherigen Stoffbeschränkungen tritt ein Verfahren, das an das Beschränkungsverfahren der REACH-Verordnung angelehnt ist. Die Verordnung beschränkt gefährliche Stoffe in Batterien, gestaffelt nach Batterietyp.

Sammlung, Recycling und Verwertung

seit 18. August 2025

Die Regeln zur Sammlung und Behandlung von Altbatterien gelten seit dem 18. August 2025. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist umfassend geregelt: Hersteller bleiben für die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung verantwortlich.

Die Sammelziele steigen schrittweise: für Geräte-Altbatterien auf 63 Prozent ab 2027 und 73 Prozent ab 2030, für Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln auf 51 Prozent ab 2028 und 61 Prozent ab 2031. Neu ist eine gesonderte Verwertungsvorgabe für Lithium mit 50 Prozent ab 2027 und 80 Prozent ab 2031.

Quoten belegt durch Bundesumweltministerium.

Digitaler Batteriepass

ab 18. Februar 2027

Der Batteriepass ist der erste digitale Produktpass auf EU-Ebene. Pflicht für Elektrofahrzeug-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel. Über einen QR-Code stellt er Informationen zu Herkunft, Zusammensetzung, Zustand und Nachhaltigkeit bereit, in einem zugangsbeschränkten Teil auch Angaben zu Ersatzteilen und Zerlegung.

 

Fristen im Überblick

Die Verordnung führt ihre Pflichten gestaffelt ein. Die wichtigsten Eckdaten:

    17. August 2023

    Verordnung in Kraft getreten.

    18. Februar 2024

    Geltungsbeginn der Verordnung.

    18. August 2027

    Sorgfaltspflichten (Stop-the-clock, VO (EU) 2025/1561; Schwelle >150 Mio. € Nettoumsatz)

    18. Februar 2027

    Digitaler Batteriepass für LMT-, Industriebatterien über 2 kWh und EV-Batterien. Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit, Verbraucherrechte.

    18. August 2027

    Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, von Dritten überprüft (KMU ausgenommen).

    2028

    CO2-Fußabdruck LMT (frühestens 18.08.2028, abhängig vom delegierten Rechtsakt)

    18. August 2030

    CO2-Fußabdruck Batterien für externe Speicher

    ab 2030 / 2031

    Sammelziel Geräte 73 Prozent (2030), LV 61 Prozent (2031), Lithium-Verwertung 80 Prozent (2031).

Wen betrifft die EU-Batterieverordnung?

Die Verordnung gilt für alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette, sobald Batterien im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Produktionsort.

  • Hersteller
    Müssen die Anforderungen an Materialeinsatz, Recyclinganteil, Kennzeichnung und Nachweise erfüllen, um Batterien weiter im EU-Markt vertreiben zu dürfen.
  • Importeure und Vertreiber
    Müssen sicherstellen, dass eingeführte Batterien der Verordnung entsprechen, die Konformität des Herstellers prüfen und eigene Kontrollen durchführen.
  • Händler und Verkäufer
    Dürfen nur konforme Batterien verkaufen, müssen erforderliche Informationen bereitstellen und Herkunftsnachweise einfordern.
  • Recycler und Abfallwirtschaft
    Müssen Batterietypen trennen, Sammel- und Verwertungsziele erreichen und die Umweltauswirkungen des Recyclings gering halten.
  • Benannte Stellen
    Von der EU autorisierte unabhängige Stellen prüfen die Konformität. Kiwa wird benannte Stelle für die Verordnung. Stand bestätigen

Für welche Batteriekategorien gilt die Verordnung?

Die Verordnung unterscheidet fünf Kategorien. Welche Pflicht zu welchem Zeitpunkt greift, hängt von der Kategorie ab.

  • Gerätebatterien
    Tragbare Batterien für Endgeräte. Im Fokus stehen Entnehmbarkeit durch Endnutzer und steigende Sammelziele.
  • Industriebatterien
    Batterien für industrielle Anwendungen und stationäre Speicher. Ab 2 kWh mit Batteriepass-Pflicht.
  • Elektrofahrzeug-Batterien
    Traktionsbatterien für Elektrofahrzeuge. CO2-Fußabdruck und Batteriepass greifen hier zuerst.
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV)
    Antriebsbatterien für E-Bikes, E-Scooter und Pedelecs. Eigene Sammel- und Batteriepass-Pflichten. International auch LMT (Light Means of Transport).
  • Starterbatterien (SLI)
    Batterien für Starten, Beleuchtung und Zündung in Fahrzeugen.

Umsetzung in Deutschland: das Batt-EU-AnpG

Die Verordnung gilt unmittelbar, einzelne Punkte erfordern aber nationale Begleitregelungen. Deutschland setzt dies über das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) um, das das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst und unter anderem Herstellerregistrierung, Marktüberwachung und Sanktionen regelt.

Welche Ziele verfolgt die Verordnung?

Die Verordnung verfolgt sechs Stoßrichtungen. Aus ihnen leiten sich die konkreten Pflichten ab, die weiter unten im Detail stehen.

Die Verordnung verfolgt sechs Stoßrichtungen. Aus ihnen leiten sich die konkreten Pflichten ab, die weiter unten im Detail stehen.

  • Nachhaltige Produktion
    Batterien sollen über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger hergestellt werden.

  • Sammlung, Wiederverwendung und Recycling
    Mehr Altbatterien sollen gesammelt und im Kreislauf gehalten werden.

  • Niedriger CO2-Fußabdruck.
    Erklärungen zum CO2-Fußabdruck und später Leistungsklassen schaffen Transparenz.

  • Recyclinganteile.
    Mindestanteile recycelter Rohstoffe senken die Abhängigkeit von Primärrohstoffen aus Nicht-EU-Ländern.

  • Minimierung schädlicher Stoffe.
    Batterien sollen nur ein Minimum an gefährlichen Stoffen enthalten.

  • Verbraucherinformationen.
    Ein digitaler Zugang zu Leistungs-, Zustands- und Lebensdauerdaten entsteht über den Batteriepass.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Drei Fragen führen zur eigenen Betroffenheit: Welche Kategorie betrifft Ihre Batterien? Welche Pflicht greift zu welchem Datum? Welche Nachweise muss eine unabhängige Stelle verifizieren?

Drei Pflichten verlangen ausdrücklich eine unabhängige Verifizierung durch eine benannte Stelle:

CO2-Fußabdruck

Erklärung je Batterietyp und Produktionsstandort, von Dritten verifiziert.

Recyclinganteil

Nachweis der Mindestanteile für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel.

Sorgfaltspflichten

Managementsystem, Risikobewertung und Offenlegung, dritt-überprüft.

Kiwa: Ihr Partner für die EU-Batterieverordnung

Die Verordnung verknüpft mehrere Nachweise. Kiwa deckt zentrale davon ab und wird benannte Stelle für die Verordnung. Die folgenden Leistungen sind oben bei den jeweiligen Pflichten verlinkt und hier gebündelt.

Batteriesicherheit

Prüfung nach IEC 62133-2 und UN 38.3 für Produktsicherheit und Transport.

CO2-Fußabdruck

Berechnung und Validierung des Product Carbon Footprint, eine der verifizierten Pflichten.

ESG-Lieferketten-Audits | Supplier Audits & Sozialaudits

Mit ESG-Lieferketten-Audits prüft Kiwa Ihre Lieferanten auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien – als Basis für nachhaltige Supply-Chain-Entscheidungen.

Kiwa wird benannte Stelle für die EU-Batterieverordnung. Alle Akkreditierungen, Notifizierungen und Anerkennungen finden Sie zentral und tagesaktuell.

Häufige Fragen zur EU-Batterieverordnung

Gilt die Verordnung auch für importierte Batterien?

Ja. Sie gilt für alle Batterien, die im EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Produktionsort. Importeure müssen die Konformität vor dem Inverkehrbringen sicherstellen und die Unterlagen vorhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Verordnung und Richtlinie?

Eine Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Richtlinie muss erst in nationales Recht überführt werden. Die EU-Batterieverordnung ersetzt die frühere Richtlinie 2006/66/EG und gilt direkt.

Ab wann muss ich den CO2-Fußabdruck ausweisen?

Sobald der delegierte Rechtsakt zur Berechnung und Verifizierung veröffentlicht ist: EV-Batterien 1 Jahr danach, Industriebatterien >2 kWh 18 Monate danach, LMT frühestens 18.08.2028, externe Speicher 18.08.2030.

Ab wann ist der Batteriepass Pflicht?

Ab dem 18. Februar 2027, für Elektrofahrzeug-Batterien, Industriebatterien über 2 kWh und Batterien für leichte Verkehrsmittel.

Welche Rohstoffe betrifft die Sorgfaltspflicht?

Lithium, Kobalt, Nickel und Graphit sowie Sekundärrohstoffe. Die Pflicht gilt ab dem 18. August 2027 für Unternehmen außer KMU.

Gelten die Sorgfaltspflichten auch für kleine Unternehmen?

Nein. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von den Sorgfaltspflichten ausgenommen. Die Sorgfaltspflichten betreffen Wirtschaftsakteure mit mehr als 150 Mio. € Nettoumsatz, ab 18.08.2027.

Was passiert bei Nichteinhaltung?

Batterien ohne die geforderten Nachweise dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Marktüberwachung kann Rückrufe anordnen, Bußgelder verhängen und Produkte vom Markt nehmen.

Welche Sammelziele gelten für Altbatterien?

Für Geräte-Altbatterien 63 Prozent ab 2027 und 73 Prozent ab 2030, für Altbatterien aus leichten Verkehrsmitteln 51 Prozent ab 2028 und 61 Prozent ab 2031.

Was ist der Unterschied zwischen Batteriepass und digitalem Produktpass?

Der digitale Produktpass ist das übergreifende EU-Konzept für viele Produktgruppen. Der Batteriepass ist der erste konkrete Anwendungsfall und gilt speziell für Batterien.

Was sollte mein Unternehmen jetzt tun?

Klären Sie, welche Kategorie Ihre Batterien betrifft, welche Pflicht zu welchem Datum greift und welche Nachweise eine unabhängige Stelle verifizieren muss. Den CO2-Fußabdruck, den Recyclinganteil und die Sorgfaltspflichten sollten Sie früh angehen.

Downloaden Sie hier den Flyer

Kontakt

Fragen zur EU-Batterieverordnung?

Sprechen Sie mit Kiwa über die Nachweise, die für Ihre Batterien gefordert sind.

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