Zulassungen gemäß AZAV
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Die ZERTPUNKT GmbH ist eine Fachkundige Stelle der ersten Stunde und arbeitet ausschließlich mit Fachleuten (das gilt sowohl für das Personal in der ZERTPUNKT Verwaltung als auch für unsere Auditoren), die selbst über eingehende Erfahrungen im Bereich der Arbeitsförderung verfügen. Das bedeutet, dass sie Ihre Prozesse, Ihre Besonderheiten und Ihre Schwierigkeiten von innen kennen.
Im Verfahren der Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem auf Übereinstimmung mit den Forderungen der AZAV überprüft. Folgende Anforderungen stellt die AZAV an Ihr System:
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bildungsträgers
- Nachweis der Kompetenz des gesamten Personals
- Nachweis eines wirksamen, gelebten und sich ständig weiterentwickelnden Qualitäts-Sicherungssystems (die Kriterien sind in der AZAV § 2 Abs. 4 beschrieben)
- Nachweis eines Systems zur Arbeitsmarkt-Analyse
Wir führen Zulassungen gemäß AZAV durch
Anforderungen an die Maßnahme
- Die Bildungsmaßnahme muss so konzipiert sein, dass sie bezogen auf Dauer, Inhalte, Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt ist
- Eine gute Lehrorganisation muss gewährleistet werden
- Die Bildungsmaßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein und einen Vermittlungserfolg versprechen
- Die Kostensätze müssen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen
Zulassung von Bildungsmaßnahmen
Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbilung (FBW)
Bei Maßnahmen gemäß § 81 muss zunächst festgestellt werden, ob der Preis sich innerhalb oder außerhalb des Bundesdurchschnittskostensatzes befindet.
Bei Maßnahmen innerhalb des BDKS kann eine Referenzauswahl getroffen werden. (Mindestens 20% der Maßnahmen müssen geprüft werden, jedoch mindestens aus jedem der 4 Wirtschaftszweige eine. Definition der Wirtschaftszweige: personenbezogener und sozialer Bereich, gewerblich technisch, kaufmännisch, unternehmensbezogen).
Bei Maßnahmen, deren Kostensatz innerhalb des BDKS ist, liegt die Entscheidung über die Zertifizierung alleine bei ZERTPUNKT.
Liegt der Kostensatz der beantragten Maßnahme maximal 25% über dem BDKS, erfolgt die Zulassung durch die ZERTPUNKT in Form des sogenannten „Korridorverfahrens“. Hierbei ist zu beachten, dass jede Maßnahme in diesem Korridor einzeln geprüft wird.
Maßnahmen, deren Preis über dem 25%-Korridor liegen, müssen einzeln geprüft werden und zusätzlich zur Kostenzustimmung an die zuständige Stelle bei der Bundesagentur weitergereicht werden.
Anforderungen an die Maßnahme
- Die Bildungsmaßnahme muss so konzipiert sein, dass sie bezogen auf Dauer, Inhalte, Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt ist.
- Eine gute Lehrorganisation muss gewährleistet werden.
- Die Bildungsmaßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein und einen Vermittlungserfolg versprechen.
- Die Kostensätze müssen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen