Zulassungen gemäß AZAV

Kiwa ZERTPUNKT unterstützt Sie bei der Zulassung gemäß AZAV. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dient zur Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens zur Akkreditierung von fachkundigen Stellen und zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch.

Erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot

Die ZERTPUNKT GmbH ist eine Fachkundige Stelle der ersten Stunde und arbeitet ausschließlich mit Fachleuten (das gilt sowohl für das Personal in der ZERTPUNKT Verwaltung als auch für unsere Auditoren), die selbst über eingehende Erfahrungen im Bereich der Arbeitsförderung verfügen. Das bedeutet, dass sie Ihre Prozesse, Ihre Besonderheiten und Ihre Schwierigkeiten von innen kennen.

 

Im Verfahren der Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem auf Übereinstimmung mit den Forderungen der AZAV überprüft. Folgende Anforderungen stellt die AZAV an Ihr System: 

  • Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bildungsträgers
  • Nachweis der Kompetenz des gesamten Personals
  • Nachweis eines wirksamen, gelebten und sich ständig weiterentwickelnden Qualitäts-Sicherungssystems (die Kriterien sind in der AZAV § 2 Abs. 4 beschrieben)
  • Nachweis eines Systems zur Arbeitsmarkt-Analyse 

Wir führen Zulassungen gemäß AZAV durch

Anforderungen an die Maßnahme
  • Die Bildungsmaßnahme muss so konzipiert sein, dass sie bezogen auf Dauer, Inhalte, Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt ist
  • Eine gute Lehrorganisation muss gewährleistet werden
  • Die Bildungsmaßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein und einen Vermittlungserfolg versprechen
  • Die Kostensätze müssen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen
Zulassung von Bildungsmaßnahmen
Maßnahme der beruflichen Fort- und Weiterbilung (FBW)


Bei Maßnahmen gemäß § 81 muss zunächst festgestellt werden, ob der Preis sich innerhalb oder außerhalb des Bundesdurchschnittskostensatzes befindet.
Bei Maßnahmen innerhalb des BDKS kann eine Referenzauswahl getroffen werden. (Mindestens 20% der Maßnahmen müssen geprüft werden, jedoch mindestens aus jedem der 4 Wirtschaftszweige eine. Definition der Wirtschaftszweige: personenbezogener und sozialer Bereich, gewerblich technisch, kaufmännisch, unternehmensbezogen).
Bei Maßnahmen innerhalb des BDKS liegt die Entscheidung über die Zertifizierung sowie den Preis alleine bei ZERTPUNKT.

Maßnahmen, deren Preis über dem BDKS liegt, müssen einzeln geprüft werden und zur Kostenzustimmung an die zuständige Stelle bei der Bundesagentur weitergereicht werden.

 
Anforderungen an die Maßnahme

 

  • Die Bildungsmaßnahme muss so konzipiert sein, dass sie bezogen auf Dauer, Inhalte, Ausstattung auf die Zielgruppe abgestimmt ist.
  • Eine gute Lehrorganisation muss gewährleistet werden.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in arbeitsmarktrelevante und regionale Entwicklungen eingebunden sein und einen Vermittlungserfolg versprechen.
  • Die Kostensätze müssen Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen

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