
Befestigungstechnik (DIN EN ISO/ IEC 17025:2005)
Erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot
Hierzu gehören unter anderem statische und dynamische Belastungsversuche an Verankerungen im gerissenen sowie im ungerissenen Untergrund. Die Versuche können bei Kiwa GmbH in Augsburg sowohl kundenspezifisch modifiziert (z.B. für Entwicklungsprojekte) als auch standardisiert durchgeführt werden.
Unsere Niederlassung in Augsburg ist für Dübelprüfungen entsprechend folgender Prüfvorschriften (Auszug) akkreditiert:
- ETAG 001: Leitlinie für die europäische technische Zulassung für Metalldübel zur Verankerung im Beton
- EOTA Technical Report TR 018: Beurteilung kraftkontroliiert spreizender Verbunddübel
- EOTA Technical Report TR 023: Nachträgliche Bewehrungsanschlüsse
- ICC-ES AC106: Annahmebedingungen für vorgevohrte Befestigungsmittel (Schraubanker) in Mauerwerk
- ICC-ES AC193: Annahmebedingungen für mechanische Anker im Beton
- ICC-ES AC308: Annahmebedingungen für nachträglich eingebaute Verbundanker im Beton
- ASTM E 488 - 96: Prüfungen von Dübeln in Beton und Mauerwerk
- ASTM E 1512 - 01: Prüfungen von Verbundankern
Unsere Dienstleistungen umfassen Sachverständigengutachten, Planungsleistungen, Zustandsbewertungen, Consulting sowie Analytik.
Kiwa stellt folgende Akkreditierungen / Zertifizierungen aus:
- DIN EN ISO/IEC 17025
- DIN EN ISO/IEC 17020
- NEN-EN-ISO/IEC 17065
Anker- und Dübelprüfungen
Statische und dynamische Belastungs- und Zugversuche an Ankern und Dübeln sind eine Grundlage für die Erteilung nationaler, europäischer und internationaler Zulassungen und damit auch für den Zugang des Bauprodukts zum nationalen und internationalen Markt.

Brückeninspektion nach DIN 1076
Brückenbauwerke müssen gemäß den Vorgaben der DIN 1076 und der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) in regelmäßigen Abständen zur Früherkennung von Schäden durchgeführt werden.

Bauwerksuntersuchung nach VDI 6200 / RÜV
Nach VDI 6200 und der Richtlinie für die Überwachung der Verkehrssicherheit von baulichen Anlagen des Bundes (RÜV) sind Bauwerksuntersuchungen in regelmäßigen Abständen zur Früherkennung von Schäden durchzuführen.
