Oberflächenschutzsysteme für Beton aus Produkten nach DIN EN 1504-2
Erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot
Sind Sie
- Hersteller
- Planer
- Verarbeiter
- Sachverständiger
- Bauherr?
Dann lassen Sie sich von uns beraten!
Sie benötigen einen Nachweis der Leistungsmerkmale für Oberflächenschutzstoffe oder eine Erstprüfung für Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Beschichtungen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir führen CE-Kennzeichnungen nach DIN EN 1504-2 durch und untersuchen Übereinstimmungen mit der deutschen Anwendungsnorm DIN V 18026 zur Erlangung eines Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen).
Wir erbringen für Sie Nachweise von Leistungsmerkmalen wie:
- Verbundverhalten
- künstliche Bewitterung
- Haftfestigkeit auf nassem Beton
- Frost-Tau-Wechselbeanspruchung
- Chemikalienbeständigkeit
- CO2-Durchlässigkeit
- Wasserdampfdurchlässigkeit, etc.
und erstellen für Sie einen Bericht. Ebenso können wir eine Konformitätserklärung des Herstellers in Auftrag geben, da wir die Grundlage dieses Berichtes erstellen. Im System 2+ können wir eine zusätzliche Inspektion und Zertifizierung mit Ausstellung eines CE-Konformitätszertifikates durchführen.
Prüfungen der Wasserdichtheit
Diese Prüfungen finden ihre Anwendung bei allgemeinen Abdichtungen an Objekten bzw. Stoffen.
Untersuchung von Blasen in Beschichtungen
In einer Beschichtung können Fehlstellen in Form von Blasen festgestellt werden.
CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten, muss der jeweilige "Inverkehrbringer" die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen (oder in Ausnahmefällen an der Verpackung des Produktes).
CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte und -systeme
Die Bauproduktenverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES). Sie regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa über harmonisierte Normen bzw. Europäische Technische Zulassungen (ETA), die auf der Grundlage von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) erstellt werden.