CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
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Wenn Sie Hersteller oder Händler (= Inverkehrbringer) eines Geotextils oder geotextilverwandten Produkts, einer geosynthetischen Dichtungsbahn oder einer Abdichtungsbahn sind und das Produkt unter eigenem Handelsnamen innerhalb des EWR auf den Markt bringen möchten, benötigen Sie für dieses ein CE-Kennzeichen.
Die Allgemeinen Grundsätze zur Verwendung der CE-Kennzeichnung an Bauprodukten und somit auch an Geokunststoffen sind in der Bauproduktenverordnung festgelegt. Je nachdem welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit in der jeweiligen technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisch technisches Bewertungsdokument) dem Produkt zugeordnet ist, muss vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung, und somit vor der Vermarktung des Produkts, ein Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit des Produkts (Systeme 1+ und 1) oder über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK, System 2+) von einer notifizierten (Produkt-) Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.
Gemäß den EU-Richtlinien ist für Geokunststoffe das System 2+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit anzuwenden. Im System 2+ fallen unter anderem die werkseigene Produktionskontrolle in den Verantwortungsbereich des Herstellers und die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle in den Verantwortungsbereich der notifizierten Stelle.
Der Zertifizierungsprozess in der Kiwa GmbH beginnt mit dem Einreichen des ausgefüllten Zertifizierungsantrags. Den Zertifizierungsantrag erhalten Sie auf Nachfrage von unserer Niederlassung TBU Greven (infokiwagreven@kiwa.de).
Nach Genehmigung des Zertifizierungsantrags wird ein Vertrag über die Zertifizierung und regelmäßige Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) zwischen Hersteller bzw. Händler und Zertifizierer geschlossen. Je nach Art und Umfang der Zertifizierung wird dann zunächst ein Erstaudit im Herstellwerk und gegebenenfalls Erstprüfungen der Produkte durchgeführt.
Sind alle Voraussetzungen zur Zertifizierung erfüllt wird durch die TBU Greven als notifizierte Zertifizierungsstelle ein CE-Zertifikat ausgestellt und auf der Kiwa-Website veröffentlicht. Auf Grundlage dieses CE-Zertifikats kann der Hersteller dann eine Leistungserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung anbringen und das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum vermarkten.
Leistungen der Kiwa in der textilen Bau- und Umwelttechnik
Wenn es um die Prüfung und Entwicklung von Geokunststoffen geht, bietet die Kiwa GmbH an ihrem Standort TBU in Greven, Herstellern, Baufirmen, Behörden und Ingenieurbüros ein breites Leistungsspektrum an. Wir greifen dabei auf Erfahrungswerte von mehr als 30 Jahren zurück.
Oxidationsbeständigkeit von Kunststoff-Dichtungsbahnen (KDB)
Für Dichtungsbahn-Produkte auf Basis von Polyolefinen ist die primäre Ursache der Alterung die Oxidation. Entsprechende Prüfverfahren und Anforderungen sind daher auf die Untersuchung der Oxidationsstabilität ausgerichtet.
Spezielle Analytik von polymeren Baustoffen und Kunststoffen
Bei dieser Prüfung wird die chemische Zusammensetzung von polymeren Baustoffen und Kunststoffen durchgeführt.
TAB-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
Mit einer Prüffähigen Bescheinigungen schlagen Sie für Ihre Produkte die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.
Oberflächenschutzsysteme für Beton aus Produkten nach DIN EN 1504-2
Anwendung finden diese Prüfungen im Bereich der Instandsetzungen und Schutzmaßnahmen von Beton.
ivg-Zertifizierung
Die ivg-Zertifizierung ist eine freiwillige nationale Produktzertifizierung für Geotextilien und Dichtungsbahnen in Deutschland auf Grundlage der ivg-Empfehlungen.
Freiwillige Zertifizierungen
Eine Produktzertifizierung ist nahezu unerlässlich, um ein Produkt auf den europäischen Markt zu bringen.
CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte und -systeme
Die Bauproduktenverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES). Sie regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa über harmonisierte Normen bzw. Europäische Technische Zulassungen (ETA), die auf der Grundlage von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) erstellt werden.