TAB-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
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Die Kiwa ist eine unabhängige TAB-Stelle (Technical Assessment Body - Technische Bewertungsstelle) nach Artikel 30 bzw. Kapitel V der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011 bzw. Verordnung (EU) Nr. 2024/3110). In dieser Funktion erstellt die Kiwa, nach eingehender Prüfung der freiwilligen Herstellerangaben, eine Technische Dokumentation (TAB-Gutachten) nach Kapitel D3 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die technische Dokumentation ist individuell nach Produkt, Einbausituation und Verwendungszweck gestaltbar und auf verschiedene technische Regeln der Prüfung ausrichtbar. Damit schlagen Sie für Ihre Produkte und Systeme die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.
Was Sie wissen müssen
Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) räumt im Kapitel D3 die Möglichkeit weiterer freiwilliger Angaben neben der CE-Kennzeichnung ein. Mit diesem Konzept der Leistungsangaben, auf Grundlage einer Technischen Dokumentation des Produktherstellers, versuchen die Bauaufsichten die Lücke zu den, aus ihrer Sicht, defizitären harmonisierten Produktnormen zu schließen. Die Bundesländer setzen dieses Konzept in ihren jeweiligen Verwaltungsvorschriften um.
Mithilfe der TAB-Gutachten können Sie auch die Anforderungen für Planung, Bemessung und Ausführung abdecken. Basis der TAB-Gutachten bilden in diesem Zusammenhang meist anerkannte technische Regeln, doch auch wenn es keine bestehende anerkannte technische Regel gibt, können TAB-Gutachten erstellt werden.
Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit im Produktionsprozess und der Rückverfolgbarkeit des Produktes wird im Sinne der Bauaufsichten eine Fremdüberwachung implementiert.
Produktbereich - Systeme für Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken
Als anerkannte technische Regel für die Bewertung von Systemen für Schutz und Instandhaltung von Betonbauwerken werden, als Auswahl, die folgenden Regelwerke herangezogen:
ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Oktober 2017"
Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 – Abschnitt 4
"Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung, April 2019"
ZTV-W LB 219
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau – für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)", Juni 2017
BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte
BAWEmpfehlung "Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren", Mai 2019
TR-Instandhaltung
„Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung“, Mai 2020
„Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 2 – Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung“, Mai 2020
Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung von Betonbauwerken (Mai 2020)", Oktober 2021
Beispielhaft umfassen die Regelwerke folgende Produkte und Systeme
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 1
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 2
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 4
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 5a / OS 5b
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 8
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 10
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 11a / OS 11b
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Oberflächenschutzsystem Typ OS 14
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Betonersatz RM / RC
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Betonersatz SRM / SRC
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Betonersatz PRM / PRC
Kiwa-Konformitätssystem
Bei der Wahl des jeweiligen Kiwa-Konformitätssystems werden erprobte bauordnungsrechtliche Gegebenheiten aufgegriffen.
USPs / Vorteile
- Erfüllen Sie die Bauwerksanforderungen – Mithilfe der Technischen Dokumentation (TAB-Gutachten) können Sie die CE-Kennzeichnung national erweitern und somit die Anforderungen an Bauwerke erfüllen.
- Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden – Durch ein TAB-Gutachten können Sie Ihren Kunden die offiziell hohe Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte nachweisen.
- Seien Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus – Während viele Hersteller von Bauprodukten sich nur auf die CE-Kennzeichnung verlassen, rüsten Sie sich mit einem TAB-Gutachten für die Zukunft.
Ein Blick in die TAB-Gutachten
Werfen Sie einen Blick in eine Auswahl der bestehende TAB-Gutachten, welche mit Zustimmung der jeweiligen Gutachtenhalter hier veröffentlicht sind.
TAB-Gutachten Nr. P000382147-G01 mit Stand vom 25.04.2024
Wecryl Oberflächenschutzsystem OS 14
( Oberflächenschutzsystem OS 14 )
TAB-Gutachten Nr. 19/13106/01-G01-B mit Stand vom 25.04.2024
Wecryl Oberflächenschutzsystem OS 11b
( Oberflächenschutzsystem OS 11b )
TAB-Gutachten Nr. P000130980-G01-B mit Stand vom 25.04.2024
Wecryl Oberflächenschutzsystem OS 11a
( Oberflächenschutzsystem OS 11a )
Antragsformular
Bitte downloaden Sie das Antragsformular, füllen es aus und schicken es an DE.Info.KiwaBerlin@kiwa.com zurück.
CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten, muss der jeweilige "Inverkehrbringer" die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen (oder in Ausnahmefällen an der Verpackung des Produktes).
CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte und -systeme
Die Bauproduktenverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES). Sie regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa über harmonisierte Normen bzw. Europäische Technische Zulassungen (ETA), die auf der Grundlage von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) erstellt werden.