TAB-Gutachten zur Bewertung freiwilliger Herstellerangaben
Erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot
Die Kiwa ist eine unabhängige TAB-Stelle (Technical Assessment Body - Technische Bewertungsstelle) nach Artikel 30 der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). In dieser Funktion erstellt die Kiwa, nach eingehender Prüfung der freiwilligen Herstellerangaben, eine Technische Dokumentation (TAB-Gutachten) nach Kapitel D3 der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Die technische Dokumentation ist individuell nach Produkt, Einbausituation und Verwendungszweck gestaltbar und auf verschiedene technische Regeln der Prüfung ausrichtbar. Damit schlagen Sie für Ihre Produkte und Systeme die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen.
Was Sie wissen müssen
Die Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) räumt im Kapitel D3 die Möglichkeit weiterer freiwilliger Angaben neben der CE-Kennzeichnung ein. Mit diesem Konzept der Leistungsangaben, auf Grundlage einer Technischen Dokumentation des Produktherstellers, versuchen die Bauaufsichten die Lücke zu den, aus ihrer Sicht, defizitären harmonisierten Produktnormen zu schließen. Die Bundesländer setzen dieses Konzept in ihren jeweiligen Verwaltungsvorschriften um. Mithilfe der TAB-Gutachten können Sie auch die Anforderungen für Planung, Bemessung und Ausführung abdecken. Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit im Produktionsprozess und der Rückverfolgbarkeit des Produktes wird im Sinne der Bauaufsichten eine Fremdüberwachung implementiert.
Produktbereich - Systeme für Schutz und Instandsetzung von Betonbauwerken
Als technische Grundlage für die Bewertung von Systemen für Schutz und Instandhaltung von Betonbauwerken werden die folgenden Regelwerke herangezogen:
ZTV-ING Teil 3 Abschnitt 4
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen", Oktober 2017"
Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 – Abschnitt 4
"Hinweise zu den ZTV-ING – Teil 3 Massivbau – Abschnitt 4 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Abteilung, April 2019"
ZTV-W LB 219
"Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen – Wasserbau – für die Instandsetzung der Betonbauteile von Wasserbauwerken (Leistungsbereich 219)", Juni 2017
BAWEmpfehlung – Instandsetzungsprodukte
BAWEmpfehlung "Instandsetzungsprodukte – Hinweise für den Sachkundigen Planer zu bauwerksbezogenen Produktmerkmalen und Prüfverfahren", Mai 2019
TR-Instandhaltung
„Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 1 – Anwendungsbereich und Planung der Instandhaltung“, Mai 2020
„Technische Regel Instandhaltung von Betonbauwerken (TR Instandhaltung): Teil 2 – Merkmale von Produkten oder Systemen für die Instandsetzung und Regelungen für deren Verwendung“, Mai 2020
Hinweise zur Technischen Regel (DIBt) "Instandhaltung von Betonbauwerken (Mai 2020)", Oktober 2021
Typischerweise umfassen die Regelwerke folgende Produkte und Systeme:
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 1
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 2
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 4
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 5a / OS 5b
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 8
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 10
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 11a / OS 11b
- Oberflächenschutzsystem Typ OS 14
- Betonersatz RM / RC
- Betonersatz SRM / SRC
- Betonersatz PRM / PRC
Kiwa-Konformitätssystem
Um Ihren Produkten ein hohes Maß an Vertrauen zu bescheinigen, werden folgende Kiwa-Konformitätssysteme in Verbindung mit den TAB-Gutachten herangezogen:

Bei der Wahl des jeweiligen Kiwa-Konformitätssystems werden erprobte bauordnungsrechtliche Gegebenheiten aufgegriffen.
USPs / Vorteile
- Erfüllen Sie die Bauwerksanforderungen – Mithilfe der Technischen Dokumentation (TAB-Gutachten) können Sie die CE-Kennzeichnung national erweitern und somit die Anforderungen an Bauwerke erfüllen.
- Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden – Durch ein TAB-Gutachten können Sie Ihren Kunden die offiziell hohe Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte nachweisen.
- Seien Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus – Während viele Hersteller von Bauprodukten sich nur auf die CE-Kennzeichnung verlassen, rüsten Sie sich mit einem TAB-Gutachten für die Zukunft.
CE-Zertifizierung von Geokunststoffen
Um ein Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vermarkten, muss der jeweilige "Inverkehrbringer" die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt anbringen (oder in Ausnahmefällen an der Verpackung des Produktes).
CE-Kennzeichnung für nicht europäisch genormte Bauprodukte und -systeme
Die Bauproduktenverordnung (VERORDNUNG (EU) Nr. 305/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES). Sie regelt das Inverkehrbringen von Bauprodukten in Europa über harmonisierte Normen bzw. Europäische Technische Zulassungen (ETA), die auf der Grundlage von Europäischen Bewertungsdokumenten (EAD) erstellt werden.