13 Februar 2024

Neue EU-Richtlinie und das Energieeffizienzgesetz: Wichtige Änderungen für Unternehmen in Deutschland

In einer Welt, die sich zunehmend den Herausforderungen des Klimawandels und der Notwendigkeit nachhaltiger Entwicklung stellt, haben die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten einen bedeutenden Schritt nach vorne gemacht. Mit der Einführung der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 am 13. September 2023 und deren Umsetzung durch das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Deutschland, das am 18. November 2023 in Kraft trat, befinden wir uns an einem kritischen Wendepunkt. Diese Gesetzgebung erweitert die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) und setzt neue Standards für Unternehmen, um die europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch. Hier sind die Schlüsseländerungen und Anforderungen, die Sie kennen sollten:

  • Unternehmen mit einem Durchschnittsverbrauch von mehr als 7,5 GWh über die letzten drei Kalenderjahre müssen nun ein Energiemanagementsystem gemäß §8 EnEfG einführen.
  • Unternehmen mit einem Durchschnittsverbrauch >2,5 GWh über die letzten drei Kalenderjahre Pflicht zur Einführung von Umsetzungs-/Aktionsplänen für identifizierte und als wirtschaftlich bewertete Energieeinsparmaßnahmen, Pflicht zur Veröffentlichung (§9 EnEfG)

Diese Maßnahmen sind nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern bieten auch eine hervorragende Gelegenheit, Ihre Betriebskosten zu senken und Ihre Marke als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu positionieren.

Praktische Beispiele

  • Ein kunststoffverarbeitendes Unternehmen im Ruhrgebiet mit einem Gesamtenergieverbrauch von 5,95 GWh fällt unter die Anforderungen des § 9 EnEfG und muss entsprechende Aktionspläne entwickeln.
  • Ein Strahlmittelhersteller in Sachsen, mit einem enormen Energieverbrauch von 81 GWh, unterliegt den strengeren Anforderungen des § 8 EnEfG, einschließlich der Implementierung eines Energiemanagementsystems.

Fristen und Methoden

Die Umsetzungsfristen variieren je nach Verbrauchskategorie Ihres Unternehmens. Während Unternehmen mit einem Verbrauch von über 7,5 GWh bis zum 18. Juli 2025 Zeit haben, ein Energiemanagementsystem einzuführen, müssen Unternehmen mit einem Verbrauch von über 2,5 GWh innerhalb von drei Jahren nach dem Gesetzesinkrafttreten konkrete Pläne erstellen und veröffentlichen.

Die Methodik zur Erfüllung dieser Anforderungen umfasst die Implementierung eines EnMS nach ISO 50001, ergänzt durch eine Wirtschaftlichkeitsbewertung der Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI).

Ihr Weg zur Compliance und darüber hinaus

Die Anpassung an diese neuen Vorschriften mag zunächst herausfordernd erscheinen, bietet jedoch eine einzigartige Chance, die Energieeffizienz zu verbessern, Kosten zu senken und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Unser Team steht bereit, Sie durch diesen Prozess zu führen, von der ersten Bewertung Ihres Energieverbrauchs bis hin zur Implementierung und Überwachung der erforderlichen Systeme und Maßnahmen.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um nicht nur gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch Ihre Marktposition als verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen zu stärken. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, diesen Übergang nahtlos und effektiv zu gestalten.