18 Juli 2018

Anerkennung durch das LANUV

Die Kiwa GmbH erhielt mit Bescheid vom 10. Juli 2018 vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen die Anerkennung als Sachverständigenorganisation.

Die Anerkennung gilt für die Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die Erstellung von Gutachten im Rahmen der Eignungsfeststellung.

Grundlage für die Prüfung und Gutachtenerstellung ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Anerkennung ist befristet bis zum 31.07.2023 – und erhält damit die höchstmögliche Befristung von fünf Jahren.