Die Überwachung darf nur eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle durchführen. Es handelt sich hierbei um die Überwachung von Arbeiten nach der DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie)" durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle (Fremdüberwachung).
Sind Sie eine Baufirma, ein Architekt, Planer oder arbeiten Sie in einem Bauamt? Dann ist diese Überwachung für Sie wichtig.
Die Instandsetzungsrichtlinie regelt die Überwachung von Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen für Betonbauteile. Sind diese Maßnahmen für den Erhalt der Standsicherheit notwendig, hat eine Überwachung durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle zu erfolgen.
Vor der Aufnahme der Überwachung wird geprüft, ob die gerätemäßige und personelle Ausstattung eine ordnungsgemäße Ausführung erwarten lässt. Die ausführende Firma hat vor Beginn der Arbeiten schriftlich die Baustelle anzumelden und dabei alle geforderten Punkte mitzuteilen.
Jede Baustelle ist mindestens einmal zu überwachen. Bei länger andauernden Baustellen sind weitere Überwachungen durchzuführen.