7 Juni 2021

Das Umweltbundesamt plant die Überführung der Elastomerleitlinie und der TPE-Übergangsempfehlung in die KTW-Bewertungsgrundlage.

Der Nachweis der trinkwasserhygienischen Eignung erfolgte bisher durch die Erstellung von Prüfzeugnissen. Dabei wurden bisher auch Prüfzeugnisse erstellt, auch wenn Ausgangsstoffe verwendet wurden, die im Teil 2 der Positivliste stehen.

Ab dem 01.01.2022 können keine Trinkwasserhygienischen Nachweise mehr für diese Produkte/Materialien erteilt werden wenn diese Ausgangsstoffe des Teils 2 der Positivliste enthielten.

 

Wesentliche Änderungen:

  • Prüfzeugnisse (mit Substanzen des Teil 2 der Positivliste), die auf der Grundlage der Elastomerleitlinie oder der TPE Übergangsempfehlung erstellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit.
  • Mit der Änderung zu einer rechtsverbindliche Grundlage können Hersteller von Elastomeren die trinkwasserhygienische Eignung zukünftig durch Konformitätsbestätigungen nachweisen.
  • Hersteller von Elastomeren müssen Ihre Rezepturen nicht ändern, wenn Ausgangsstoffe des Teil 1 der Positivliste verwendet wurden
  • Hersteller von Elastomeren müssen Ihre Rezepturen ändern, wenn Ausgangsstoffe des Teil 2 der Positivliste verwendet wurden.
  • Verwender können die bisherigen Elastomere noch weiter in zusammengestellten Produkten bis zum 31.12.2023 verwenden, auch wenn in diesen Ausgangsstoffe verwendet werden, die im Teil 2 der Positivliste stehen

 

Nutzen Sie jetzt die Übergangszeit, um ihre Produkte für die Zukunft zu wappnen.

Eine Ausführliche Beschreibung und detaillierte Informationen finden Sie hier