4 Juni 2018

RAP Stra Anerkennung in NRW

Wir sind seit Ende Mai 2018 ebenfalls "durch Erlass des Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen - III.1 - 30-05/48,186 - vom 29.05.2018 für die Fachgebiete / Prüfungsarten A1, A3, BB3, E3, G3, H1, H3 und I1 gem. RAP Stra 15 anerkannt."

Sie finden unsere RAP Stra Anerkennungen unter diesem Link unter "Anerkennungen im RAP Stra Bereich".

Für alle Services im Bereich Infrastruktur und Straßenbau, wenden Sie sich ganz einfach an unsere Kolleginnen und Kollegen in Neuseddin (neuseddin@kiwa.de).