22 Oktober 2019

Kiwa schließt die Lücke im Gesundheitsschutz für Bauprodukte im Innenraum

Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) von Produkten im Bereich Boden- und Wandbeläge befinden Sie sich als Hersteller derzeit in einer komplexen Situation. Besonders schwierig wird es, wenn es um die Regelungen von gesundheitsrelevanten Produkteigenschaften geht. Wir haben jetzt eine einfache Lösung für Sie.

Eine komplexe Situation

Nach Auffassung des deutschen Bauordnungsrechtes fand der Bereich Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz von Bauprodukten in Aufenthaltsräumen über die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung nur ungenügend Berücksichtigung. Für definierte Produkte wurden daher zusätzlich gesundheitsrelevante Produkteigenschaften (z. B. VOC-Emissionsverhalten oder der Einsatz gesundheits- und umweltschädigender Stoffe) bauaufsichtlich über das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) geregelt.

Der Anwendungsbereich galt u. a. für

  • textile und elastische Bodenbeläge (EN 14041),
  • Parkette (EN 14342),
  • Bodenbeschichtungen (EN 13813) und
  • verwandte Gewerke, aber auch für
  • Wandbeläge (EN 15102).

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Das EUGH-Urteil verändert die Rechtslage

Vorwiegend wurden diese Produkte durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) geregelt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes C-100/13 vom 16.10.2014 wurde die Praxis der Doppelkennzeichnungen jedoch für unzulässig erklärt. Bis zum Ende der Übergangsfrist im Jahr 2016 verlängerten viele Hersteller daher die abZs ihrer Produkte. Demnächst läuft aber auch deren Gültigkeit ab und sie sind nach derzeitiger Rechtslage nicht verlängerbar. Eine Herangehensweise in Bezug auf Produktneuentwicklungen wurde zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls nicht eindeutig festgelegt.

Die Lösung

Eine Möglichkeit, die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte für Ihre Kunden nach außen weiterhin sichtbar zu machen, ist ein TAB-Gutachten (TAB - Technical Assessment Body). Hiermit können Sie die Angaben zu Leistungsmerkmalen in Bezug auf die Bauwerksanforderungen festhalten. Sie gelten als Nachweis der Verwendbarkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich zur Leistungsbeschreibung im Rahmen der CE-Kennzeichnung für die in der MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) definierten Anforderungen an bauliche Angaben bezüglich des Gesundheitsschutzes.

Kurz gesagt, es erlaubt Ihnen als Hersteller, die Leistungsmerkmale für den Gesundheitsschutz neu zu bewerten und damit die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen zu schlagen.

Ein TAB-Gutachten von Kiwa

Wir stellen als unabhängige - nach Artikel 30 der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) legitimierte - Stelle, nach eingehender Prüfung der Nachweise der Leistungsmerkmale, TAB-Gutachten aus. Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit im Produktionsprozess und der Rückverfolgbarkeit des Produktes kann im Sinne der Bauaufsichten eine Fremdüberwachung implementiert werden.

Unsere Zusammenarbeit – als Experten für TAB-Gutachten und Inspektionen – mit dem eco-INSITUT als kompetenter Partner für VOC-Analytik, schafft für Sie eine Möglichkeit, den Gesundheitsschutz in Innenräumen effizient und sicher zu gestalten.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die notwendigen Schritte zu Ihrem TAB-Gutachten und welche Vorteile sich daraus für Sie ergeben.

Unser Kooperationspartner

Das eco-INSTITUT ist ein nach ISO/IEC 17025 akkreditiertes unabhängiges Prüflabor. Seit 30 Jahren ist es ein führender Anbieter für Emissions- und Schadstoffmessungen von Produkten nach nationalen und internationalen Vorgaben. Das eco-INSTITUT ist europäisch notifizierte Stelle im Rahmen der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach Landesbaupordnung sowie anerkanntes Prüflabor für freiwillige Prüfzeichen und Prüfschemata wie AgBB, natureplus, Blauer Engel, GEV emicode und alle weiteren maßgeblichen Label. Besonders wohngesunde Produkte können mit dem eigenen eco-INSTITUT-Label ausgezeichnet werden. Besuchen Sie für weitere Informationen die Webseite des eco-INSTITUTs.