Als Produkthersteller wissen Sie sicherlich über die komplexe Situation hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) von Produkten im Bereich Boden- und Wandbelägen Bescheid. Besonders schwierig wird es, wenn es um die Regelungen von gesundheitsrelevanten Produkteigenschaften geht.
Was Sie wissen müssen
Nach Auffassung des deutschen Bauordnungsrechtes wurde der Bereich Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz von Produkten in Aufenthaltsräumen über die CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung im Sinne der Bauproduktenverordnung nur ungenügend berücksichtigt.
Für definierte Produkte wurden zusätzlich zur CE-Kennzeichnung gesundheitsrelevante Produkteigenschaften (z. B. VOC-Emissionsverhalten oder der Einsatz gesundheits- und umweltschädigender Stoffe) bauaufsichtlich über das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) geregelt. Der Anwendungsbereich galt u. a. für
- textile und elastische Bodenbeläge (EN 14041),
- Parkette (EN 14342),
- Bodenbeschichtungen (EN 13813) und
- verwandte Gewerke, aber auch für
- Wandbeläge (EN 15102).
In der Regel waren die Produkte durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) geregelt.
Da die Übergangsfrist des EuGH Urteils vom 16.10.2014 zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten bereits im Oktober 2016 auslief, verlängerten damals viele Hersteller die abZs Ihrer Produkte. Demnächst läuft auch deren Gültigkeit ab und sie sind nach derzeitiger Rechtslage nicht verlängerbar. Eine Herangehensweise in Bezug auf Produktneuentwicklungen wurde zum damaligen Zeitpunkt ebenfalls nicht eineindeutig festgelegt.
Was nun?
Eine Möglichkeit, die Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte für Ihre Kunden nach außen weiterhin sichtbar zu machen, ist ein TAB-Gutachten (TAB - Technical Assessment Body). Hiermit können Sie Angaben zu Leistungsmerkmalen in Bezug auf die Bauwerksanforderungen festhalten. Sie gelten als Nachweis der Verwendbarkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich zur Leistungsbeschreibung im Rahmen der CE-Kennzeichnung für die in der MVV TB definierten Anforderungen an bauliche Angaben bezüglich des Gesundheitsschutzes. Neben der Kiwa ist auch das DIBt als TAB-Stelle benannt.
Ein TAB-Gutachten von Kiwa
Die Kiwa stellt als unabhängige - nach Artikel 30 der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) legitimierte - Stelle, nach eingehender Prüfung der Nachweise der Leistungsmerkmale, TAB-Gutachten aus. Damit schlagen Sie für Ihre Produkte die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen. Zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit im Produktionsprozess und der Rückverfolgbarkeit des Produktes kann im Sinne der Bauaufsichten eine Fremdüberwachung implementiert werden.
Prozessschritte
- Antragsstellung bei Kiwa mit Rezepturübergabe
- für die Offenlegung Ihrer Rezeptur wird eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen
- Rezeptur- und Grundprüfung
- Verifizierung der Ergebnisse (z. B. durch das eco-INSTITUT)
- Erstellung des TAB-Gutachtens
- Erstüberwachung mit offizieller Probenahme (z. B. durch das eco-INSTITUT)
- Ausstellung eines Produktzertifikates
- Regelüberwachung mit offizieller Probenahme (z. B. durch das eco-INSTITUT)
- Überwachungsbericht mit Zertifizierungsentscheidung (jährlich)
USPs / Vorteile
- Erfüllen Sie die Bauwerksanforderungen – Mithilfe der TAB-Gutachten können Sie die CE-Kennzeichnung quasi erweitern und somit die Bauwerksanforderungen erfüllen.
- Schaffen Sie Vertrauen bei Ihren Kunden – Durch ein TAB-Gutachten können Sie Ihren Kunden die weiterhin hohe Qualität und Sicherheit Ihrer Produkte nachweisen.
- Seien Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus – Während viele Bauproduktehersteller sich nur auf die CE-Kennzeichnung verlassen, rüsten Sie sich mit einem TAB-Gutachten für die Zukunft.
Warten Sie nicht darauf, dass die abZs Ihrer Produkte ihre Gültigkeit verlieren, sondern handeln Sie sofort. Wir sind nur einen Anruf entfernt.