Gerne unterstützen unsere Expertinnen und Experten Sie und Ihr Unternehmen individuell rund um die Planung und Implementierung eines externen Brandschutzbeauftragten nach vfdb 12-09/01
Die externe Brandschutzbeauftragten sind die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Sie beraten und unterstützen die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Die oder der externe Brandschutzbeauftragte/r berät das Unternehmen bei der Ausstattung der Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsstätten z.B. mit Einrichtungen zum Feuerlöschen sowie bei der Auswahl der Löschmittel.
Unternehmen sind aufgrund von Verordnungen, Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Die Verhütung und die Verhinderung der Ausbreitung von Bränden sowie die Bekämpfung von Entstehungsbränden sind Gemeinschaftsaufgaben aller im Betrieb beschäftigten Personen. Verfügt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber – bei festgestellter Notwendigkeit – über keine eigene/n Brandschutzbeauftragte/n oder ist keine eigene Mitarbeiterin oder Mitarbeiter ausgebildet, so ist ein/e externe/r Brandschutzbeauftragte/r zu beauftragen.
Wann benötige ich z. B. eine/n Brandschutzbeauftragte/n?
- Industrie und Gewerbe > 5.000 m² Grundfläche
- Hotels und Gaststätten > 12 Betten
- Verkaufsstätten > 2.000m²
- Versammlungsstätten > 1.000 m²
- Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Hochhäuser
- verschiedenen Sonderbauten
Was spricht für eine/n externe/n Brandschutzbeauftragte/n?
- Durch kontinuierliche Weiterbildung der Brandschutzbeauftragten werden stets aktuelle Vorschriften beachtet.
- Sie sparen Personal- und Fortbildungskosten.Sie behalten Ihre Ressourcen für Ihre Kernaufgaben.
- Sie vermeiden innerbetriebliche Spannungen.
- Die Akzeptanz eines externen Experten ist erfahrungsgemäß höher.
Leistungen gemäß vdfb
- Ist-Analyse zum Brandschutz (Betreiberpflichten /
- gesetzlicher Rahmen)
- Erstellung / Beratung zur Gefährdungsbeurteilung Brandschutz TRGS 800
- Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Ausbildung zum Umgang mit dem Feuerlöschgerät
- Unterstützung der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
- Neuerstellung und Fortschreibung der Flucht- und Rettungswegpläne
- Prüfung und Fortschreibung der Feuerwehrpläne
- Prüfung und Fortschreibung der Feuerwehrlaufkarten