Zur Sicherstellung der Ausführungsqualität des Dichtungssystems mit der Gewährleistung einer einwandfreien Produktkontrolle auf der Baustelle soll zukünftig eine spezielle Fachbauüberwachung eingesetzt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Geotechnik e. V. (DGGT) hat hierzu einen Leitfaden zur Fachbauüberwachung des Dichtungssystems erarbeitet (FBÜ-KDB-T). Der Leitfaden beschreibt die Aufgaben der Fachbauüberwachung und die Anforderungen an den Fachbauüberwacher.
Das Kiwa TBU in Greven ist eine gemäß dem Leitfaden akkreditierte Inspektions- und Prüfstelle.
Die Zielgruppe für die Fachbauüberwachung von Kunststoff-Abdichtungssystemen sind in erster Linie Bauherren, Abdichtungshersteller bzw. -einbauer, Planer sowie Unternehmen.
Die Fachbauüberwachung umfasst die Überwachung der anforderungs- und werkstoffgerechten Ausführung des Abdichtungssystems mit allen Dichtungselementen von der Schutzschicht bis zur Injektionseinrichtung gemäß Ausführungsplanung sowie der abdichtungsrelevanten Aspekte der benachbarten Gewerke.
Zusammen mit ihrem Kooperationspartner, Beratende Ingenieure Prof. Kirschke, deckt das Kiwa TBU folgendes Leistungsspektrum gemäß dem Leitfaden FBÜ-KDB-T ab:
- Fachtechnische Prüfung der Ausführungsunterlagen hinsichtlich abdichtungsrelevanter Aspekte.
- Konkretisierung der im Bauvertrag und im QS-Plan enthaltenen abdichtungsrelevanten QS-Maßnahmen und ihre Dokumentation sowie Koordinierung dieser Maßnahmen mit den relevanten Projektbeteiligten.
- Zeitnahe und durchgängige Prüfung der durch den AN durchzuführenden Eigenüberwachung der Bauausführung des KDB-Dichtungssystems.
- Überprüfung des Einbaus der Dichtungselemente einschließlich der Befestigungen, Fügenähte etc. und Durchführung von Baustellenprüfungen der Fügenähte.
- Überprüfung abdichtungsrelevanter anderer Gewerke, insbesondre der Qualität des Abdichtungsträgers und des Einbaus der Bewehrung oder der Ausführung von Betonierarbeiten.
- Überprüfung der Ausführung von Konstruktionsdetails, wie Anschlüssen der KDB-Abdichtung.
- Kontrolle, ob fertig gestellte Leistungen vertragsgerecht hergestellt wurden und für nachfolgende Gewerke freigegeben werden können.
- Überprüfung von Maßnahmen zur Nachbesserung während der Bauausführung.
- Entnahme der Proben für die Baustoffeingangsprüfungen, Kontrollprüfungen und sonstigen Prüfungen sowie Durchführung der Prüfungen.
- Bei Einverständnis des Bauherrn, Prüfung der vom Auftragnehmer (AN) vorgelegten Nachweise aus vor der Lieferung auf die Baustelle durchgeführten Prüfungen anstelle von Baustoffeingangsprüfungen nach Lieferung auf die Baustelle und Entscheidung über die Annahme der gelieferten Produkte.
- Entnahme, Kennzeichnung, Beurteilung und fachgerechte Lagerung von Rückstellproben der eingebauten Dichtungselemente.