Als Eigentümer bzw. Liegenschaftsverwalter tragen Sie die Verantwortung für die Erhaltung, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit der Ihnen unterstellten Ingenieurbauwerke. Unter den Geltungsbereich der DIN 1076 fallen Durchlässe, Tunnel, Lärm- und Stützwände, Verkehrszeichenanlagen, Schilderbrücken und Brücken. Ohne die regelmäßige Prüfung der Bauwerke kann der Eigentümer im Schadensfall auch persönlich haftbar gemacht werden.
Wie oft muss die Inspektion erfolgen?
Die Brückeninspektion ist in regelmäßigen Abständen nach Vorgaben einer Norm durchzuführen. Dadurch können Schäden frühzeitig erkannt und die zur Behebung erforderlichen Kosten minimiert werden.
Die Durchführung von einfachen bzw. von Hauptprüfungen ist in Abständen von 3 bzw. 6 Jahren vorgesehen und muss durch eine/n fachkundige/n Ingenieur/in erfolgen. Werden bei dieser handnahen Untersuchung wesentliche Mängel oder Schäden angetroffen, sind diese im Rahmen einer objektspezifischen Schadensanalyse durch Sonderprüfungen weitergehend zu beurteilen.
Was wird geprüft und dokumentiert?
Die Zustandsbewertungen sowie die baulichen Eigenschaften der Brücke sind in Prüfberichten sowie dem Bauwerksbuch zu dokumentieren. Teil der Bauwerksuntersuchung nach DIN 1076 sind neben der handnahen Inaugenscheinnahme aller Bauteile z.B. die Messung der Betonüberdeckung, die stichprobenartige Bestimmung der Karbonatisierungstiefe sowie des Korrosionsgrades der Metallbauteile. Im Rahmen weitergehender Prüfungen wird die Betondruckfestigkeit an bauseits entnommenen Bohrkernen, die Bestimmung des Gesamtchloridgehaltes oder auch die Untersuchung auf Polycyclische Aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) durchgeführt.
Die von uns erstellten Bauwerksgutachten enthalten eine Auflistung der angetroffenen Schäden sowie eine Aussage des gegenwärtigen Zustandes hinsichtlich der Dauerhaftigkeit, der Standsicherheit und der Verkehrssicherheit. Liegen bei älteren Bauwerken keine Angaben vor, werden von uns auch die Bauwerksbücher neu erstellt. Hierfür setzen wir das bei Verwaltungen und Baubehörden verbreitete Programm SIB-Bauwerke ein.
USPs / Vorteile
Mit einer Brückenprüfung/-inspektion nach DIN 1076 durch Kiwa
- erhalten Sie die Stand- und Verkehrssicherheit des Ingenieurbauwerkes
- handeln Sie gesetzeskonform
- vermeiden Sie unnötige Kosten durch frühzeitige Instandsetzungsmaßnahmen
- erhalten Sie eine lückenlose Dokumentation des Zustandes Ihres Bauwerkes