Geprüft werden bituminöse Fugenmassen und Fugenbänder, Schienenvergussmassen und Rissfüllstoffe auf Bitumenbasis, Fugendichtstoffe auf Basis Polyurethan sowie Polysulfid.
Interessiert sein sollten Sie als
- Hersteller von Fugendichtstoffen (Erstprüfung und Fremdüberwachung)
- Straßenbauamt
- Verarbeiter (Kontrollprüfungen)
- Sachverständiger
Erstprüfungen und Fremdüberwachungen sind die Voraussetzung für die Zulassung von Fugenmassen bzw. Fugenprofilen für den Einsatz im Straßenbau.
Kontrollprüfungen können auf Verlangen des Bauherrn während der Baumaßnahme erfolgen. Ebenfalls führen wir Untersuchungen von Schadensfällen durch und erstellen Gutachten.
Alle Prüfungen der Normenreihe DIN EN 14188 werden bei uns durchgeführt, z.B. die Prüfungen gemäß DIN EN 13880, Teile 1-13.
Nach der Entnahme von Proben beim Hersteller oder auf der Baustelle werden die Prüfungen der Technischen Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen (TL Fug-Stb 15) oder in den Teilen der DIN EN 14188 aufgeführten Prüfungen durchgeführt.
Anschließend erstellen wir für Sie ein Prüfbericht oder ein Gutachten.