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  3. Untersuchung von Parkhäusern, Parkbauten und Tiefgaragen

Untersuchung von Parkhäusern, Parkbauten und Tiefgaragen

Parkhäuser, Parkbauten und Tiefgaragen unterliegen besonderen Beanspruchungen. Diese können ohne entsprechende Schutzmaßnahmen langfristig zu einer Schädigung der Stahl- und Spannbetonbauteile und zu einer Beeinträchtigung der Nutzungsfähigkeit des Bauwerkes führen. 

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Zur Feststellung des Instandsetzungsbedarfs und des Instandsetzungsumfangs sind Untersuchungen der Bausubstanz unumgänglich. Diese Untersuchungen dienen zudem der Eingrenzung der, bei einer fälligen Instandsetzung der Parkhäuser, Parkbauten und Tiefgaragen entstehenden, Kosten und dienen der frühzeitigen Erkennung des vorhandenen Schadenspotentials dieser Bauwerke.

Die Betreiber bzw. Liegenschaftsverwalter von Parkhäusern, Parkbauten und Tiefgaragen sind für die Aufrechterhaltung eines sicheren Betriebs und für den baulichen Erhalt verantwortlich. Sie stehen in der Haftung bei Schadensfällen durch bauliche Mängel und müssen die Kosten für notwendige Betoninstandsetzungs- und Schutzmaßnahmen tragen. Für die Erstellung einer fachlich richtigen und regelgerechten Instandsetzungsplanung ist es jedoch erforderlich, im Vorfeld den genauen Instandsetzungsbedarf sowie den Instandsetzungsumfang festzustellen.

Zielgruppe: Architektur- und Ingenieurbüros, Betreibergesellschaften, Unternehmen, Verwaltungen

Der stetige Erhalt der Bausubstanz ermöglicht die zielgenaue Planung und Ausführung von Instandsetzungsmaßnahmen und hilft so, die zur Verfügung stehenden, finanziellen Mittel effektiv und wirtschaftlich einzusetzen. Die frühzeitige Erkennung von Schäden hilft, die zur Instandsetzung erforderlichen Kosten deutlich zu reduzieren.

Eine erste Abschätzung des Schadenspotentials kann weitgehend zerstörungsarm durch die stickpunktartige Messung der Betonüberdeckung und von Rissweiten, die Ermittlung der Carbonatisierungstiefe und die Bestimmung des Gesamtchloridgehaltes des Betons sowie durch Potentialfeldmessungen erfolgen. In weitergehenden Schritten erfolgt dann die handnahe Beurteilung des Korrosionsgrades der Bewehrung an Sondieröffnungen sowie ggf. die Ermittlung der Betondruckfestigkeit an aus den Bauteilen von Parkhäusern und Tiefgaragen entnommenen Bohrkernen oder die Prüfung der Haftzugfestigkeit von Bauteiloberflächen und Beschichtungssystemen.

Die ermittelten Ergebnisse werden von uns in ausführlichen Gutachten und Prüfberichten zusammengestellt, mit einer detaillierten Dokumentation der Schadstellen ergänzt und anhand der aktuell gültigen Normen und Richtlinien hinsichtlich des vorliegenden Schadenspotentials beurteilt.

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