Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitsschutz zu bestellen.
Eine externe Beratung durch eine Fachkraft ist nicht nur aufgrund der zunehmend komplexer werdenden gesetzlichen Anforderungen ratsam, sondern häufig auch wirtschaftlich sinnvoller.
Unsere Experten beraten Sie zu den gesetzlichen Mindestanforderungen, erarbeiten maßgeschneiderte Konzepte für Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei deren Umsetzung. Die Kompetenz der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist entscheidend für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet Sie und Ihre Mitarbeiter, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir erarbeiten in enger Zusammenarbeit mit Ihnen, unabhängig von Branchen oder Betriebsgrößen individuelle Lösungen für Ihren optimalen Arbeitsschutz.
Für welche Aufgaben benötige ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen zur Arbeits(platz)gestaltung
- Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilung und Gefahrstoffdokumentation
- Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitskonzepten
- Unterweisungen von Mitarbeitern
- Entwicklung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung
Was spricht für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Durch kontinuierliche Weiterbildung werden stets aktuelle Vorschriften beachtet.
- Sie sparen Personal- und Fortbildungskosten.
- Sie behalten Ihre Ressourcen für Ihre Kernaufgaben.
- Sie vermeiden innerbetriebliche Spannungen.
- Die Akzeptanz eines externen Experten ist erfahrungsgemäß höher.
Unsere externen Fachkräfte für Arbeitssicherheit besitzen
die gesetzlich geforderte Fachkunde und helfen Ihnen, Unfallgefahren im Betrieb aufzudecken sowie Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Dabei unterstützen wir Sie mit einer Grundbetreuung für Arbeitssicherheit sowie nach Wunsch einer betriebsspezifischen Betreuung abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Leistungen
- Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen
zur Arbeits(platz)gestaltung - Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
und Gefahrstoffdokumentationen - Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitskonzepten
- Unterweisungen von Mitarbeitern
- Entwicklung von Maßnahmen zur Unfallvermeidung
- Überprüfung der Betriebs- und Arbeitsplätze gemäß
- Arbeitsstättenverordnung
Zertifizierungen
Vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes Nordrhein-Westfalen bestellter Prüfingenieur für Brandschutz
Von der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft
Bentheim öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für Brandschutz
In der von der Ingenieurkammer Nordrhein-Westfalen geführten Liste der
staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes
nach § 16 SV-VO eingetragen; Eintragsnummer B0321