Wichtiges zu wissen:
- CE-Kennzeichnung: Obligatorisch für Batterien zum Nachweis der Einhaltung von EU-Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards.
- Batteriemanagementsystem (BMS): Erforderlich, um die Gesundheit und Effizienz der Batterie zu gewährleisten.
- Carbon Footprint Declaration: Die Hersteller sind verpflichtet, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte offenzulegen.
Die Einhaltung der Vorschriften ist für die Tätigkeit auf dem EU-Markt von entscheidender Bedeutung; sie ist keine Option, sondern eine Verpflichtung. Sie stellt eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeit dar und positioniert Unternehmen als Vorreiter bei der Umstellung auf umweltfreundliche Technologien.
Konformität sicherstellen: CE-Kennzeichnung und QR-Code-Anforderungen
Ab Mai 2026 müssen alle verkauften Batterien die CE-Kennzeichnung tragen, um zu zeigen, dass sie den Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltstandards der EU entsprechen. Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und unverwischbar sein oder auf den Verpackungsunterlagen angebracht werden.
Auf jeder Batterie muss ein QR-Code aufgedruckt oder eingraviert sein, um den Zugang zu Informationen und die Rückverfolgbarkeit zu erleichtern.
Bessere Rückverfolgbarkeit: Die Batteriepass-Initiative
Ab Mai 2026 müssen Batterien über 2 kWh in der EU mit einem Batteriepass digital registriert werden.
Der Batteriepass ist mit einem QR-Code und einer CE-Kennzeichnung versehen, um Sicherheit und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Bessere Kommunikation: Der Batteriepass ermöglicht eine bessere Kommunikation zwischen Herstellern, Endverbrauchern und Recyclern.
Der Europäische Batteriepass enthält Informationen wie Herstellerangaben, Batterietyp, Chargen-/Seriennummer, Herstellungsdatum, chemische Zusammensetzung und Recyclinginformationen.
Die Batterien sind mit QR-Codes versehen, die Informationen über Kapazität, Leistung, Lebensdauer und Zusammensetzung enthalten. Außerdem tragen sie ein Symbol für die getrennte Sammlung.
Bestimmte Batterien wie LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh und EV-Batterien müssen mit einem digitalen Batteriepass versehen sein. Dieser Pass enthält Angaben zum Batteriemodell und spezifische Informationen zu jeder Batterie.
Optimierung des Batteriezustands: Die Rolle des BMS
Ab Mai 2024 müssen alle Batterien mit einem BMS ausgestattet sein, das die Überwachung des Batteriezustands und die Bestimmung des Lade- und Gesundheitszustands ermöglicht. Um die Sicherheit zu gewährleisten, geistige Eigentumsrechte zu schützen und Betrug zu verhindern, muss der Zugang zu den Daten des BMS festgelegt werden.
Förderung der Nachhaltigkeit: CO2-Fußabdruck und Recycling
Ab Mai 2025 müssen Unternehmen eine Politik entwickeln, die den globalen Standards für Sorgfaltspflicht und Recycling entspricht. Sie befasst sich mit sozialen und ökologischen Risiken im Zusammenhang mit Batterierohstoffen. Die Verordnung legt auch Anforderungen an das Recycling fest, wobei der Schwerpunkt auf der getrennten Sammlung und der ordnungsgemäßen Entsorgung liegt.
Die Europäische Kommission wird ab dem 1. Januar 2027 verbindliche Leistungs- und Lebensdauerkriterien für Gerätebatterien festlegen. Für wiederaufladbare Industriebatterien gelten diese Anforderungen ebenfalls ab dem 1. Januar 2026. Die Kommission wird die Möglichkeit prüfen, nicht wiederaufladbare Gerätebatterien bis Ende 2030 schrittweise vom Markt zu nehmen.
Die EU-Batterieverordnung enthält Regeln zur Berechnung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus der Batterie. Die Hersteller müssen eine Erklärung über den CO2-Fußabdruck vorlegen, die Informationen über das Management, den Standort der Anlage und den CO2-Fußabdruck pro kWh enthält.
Die Kommission schlägt eine obligatorische Verifizierung durch Dritte mittels notifizierter Stellen vor. Kiwa wird eine benannte Stelle für die neue Verordnung werden.