Sie sind Bauherr, Hersteller, besitzen ein Architektur- oder Ingenieurbüro? Dann sollten Sie sich genauer informieren lassen. Ebenso Städte und Kommunen können hier in die Pflicht genommen werden.
Die Eignung von Betonwaren wird über in den Normen vorgeschriebene Güteprüfungen bestätigt. Bestehen Zweifel hinsichtlich der erforderlichen Qualität der Bauteile oder ist die Eignung nach Auftreten eines Schadensfalls nachzuweisen, kann dies über Prüfungen an Ausbaustücken erfolgen. System zur Bescheinigung der Konformität: 4.
Anwendung der DIN EN 1340 Norm
Auf Grundlage der für das Werkstück geltenden Norm werden im Labor Prüfungen zur Ermittlung der Biegezugfestigkeit, Abrieb, Gleit- / Rutschwiderstand, Frost-Tausalz-Widerstand sowie Wasseraufnahme durchgeführt.