Für Bauprodukte gilt seit dem 01. Juli 2013 die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Das nach der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG bislang angewendete Konformitätsbescheinigungsverfahren wurde damit durch das Verfahren zur "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit" abgelöst.
Für Hersteller von "Tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen und Bausätzen" nach EN 1090-1 bedeutet dies, dass sie ab dem 01. Juli 2013 nur noch Leistungserklärungen auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ausstellen dürfen. Dieses neue Verfahren stellt sicher, dass die Produkte aus der laufenden Produktion, unabhängig Einzel- oder Serienfertigung, jeweils die in der Leistungserklärung angegebenen Leistungsmerkmale aufweisen.
Für Bauprodukte gilt seit dem 01. Juli 2013 die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Das nach der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG bislang angewendete Konformitätsbescheinigungsverfahren wurde damit durch das Verfahren zur "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit" abgelöst.
Die Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7 2008-11 ist ab 01. Juli 2013 durch die EN 1090-1:2009/A1:2011 ersetzt. Um eine Leistungserklärung erstellen zu dürfen und Bauteile mit einem CE-Zeichen kennzeichnen zu dürfen muss u.a. die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers auf Basis einer Erstinspektion und weiterer laufender Überwachungen von einer unabhängigen Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (Notified Body) nach System 2+ zertifiziert werden.
Erstprüfung
Der Hersteller weist durch eine Erstprüfung (ITT) nach, dass er über die Voraussetzungen verfügt, tragende Bauteile und Bausätze normkonform zu liefern.
Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Der Hersteller muss ein System der WPK einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass in Verkehr gebrachte Produkte die deklarierten Leistungsmerkmale aufweisen.
Erstinspektion
Im Rahmen der Erstinspektion überprüft die Überwachungs- und Zertifizierungsstelle, ob die eingerichteten Systeme (WPK) zur normkonformen Herstellung der Bauteile und Bausätze nach wie vor existieren.
Laufende Überwachung
Im Rahmen der laufenden Überwachung vergewissert sich die IZ-Stelle davon, dass die eingerichteten Systeme (WPK) zur normkonformen Herstellung der Bauteile und Bausätze nach wie vor existieren.