Prüfung und Bewertung nach DVGW W 347
Zementgebundene Werkstoffe und deren Ausgangsstoffe (z.B. organische sowie anorganische Zusatzstoffe und Zusatzmittel, Gesteinskörnungen), die in Kontakt mit Trinkwasser verbaut werden, müssen nach dem DVGW Arbeitsblatt W 347 geprüft werden, um ihre Eignung für den Einsatz im Trinkwasserbereich nachzuweisen.
Das Verfahren sieht zunächst eine Rezepturprüfung vor, bei der die einzelnen Bestandteile des Werkstoffes geprüft und mit der Positivliste des DVGW Arbeitsblattes abgeglichen werden. Im weiteren Verlauf folgen Migrationsversuche, bei denen das analytische Labor von Kiwa kontrolliert, ob sich aus dem Werkstoff bestimmte Substanzen herauslösen und im Wasser nachweisbar sind.
Sobald die Rezeptur des Werkstoffs auch organische Bestandteile aufweist, wird zusätzlich die Vermehrung von Mikroorganismen nach dem DVGW Arbeitsblatt W 270 bzw. der DIN EN 16421 geprüft. Hierbei werden die Prüfkörper für einen bestimmten Zeitraum in Wasser gelagert und anschließend kontrolliert, ob sich ein Biofilm auf den Prüfkörpern bildet. Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ausstellung eines Prüfzeugnisses.
Wie sieht die Zukunft des DVGW-Arbeitsblatt W 347 aus?
Aufgrund der neuverfassten europäischen Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184) werden die Anforderungen an Produkte und Materialien im Trinkwasserkontakt zukünftig europäisch festgesetzt.
Unsere Kiwa Experten wissen bereits heute, was Sie morgen erwartet und unterstützen Sie gern bei den neuen Herausforderungen - sobald diese festgelegt werden.
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