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Sind Sie Isolierglashersteller, Fensterbauer oder Tischler? Dann sollten Sie mehr erfahren.
Sind Sie in der Wohnraumsanierung oder im Hausbau aktiv? Wir informieren Sie gerne weiter.
Nach einer positiven Beurteilung aller Voraussetzungen und positiven ersten Inspektionsbesuchs inklusive einer Kurzprüfung nach EN 1279-6 wird durch die GMI das RAL-Gütezeichen erteilt.
Der Erhalt des RAL-Gütezeichens erfolgt anhand von 1-2 jährlichen Überwachungen inklusive einer Kurzprüfung nach EN 1279-6.