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Gemäß Bauproduktenverordnung benötigen Rissfüllstoffe für unsere Anwendung eine CE-Kennzeichnung sowie eine Konformitätserklärung nach DIN EN 1504-5 / deutsche Anwendungsnorm DIN V 18028.
Zuerst wird der Rissfüllstoff nach Anwendungsgebiet eingeteilt. Gemäß des Prüfberichtes erfolgt die Klassifizierung des Rissfüllstoffs. Die Leistungserklärung kann durch den Hersteller erfolgen - System 4 (bei geringen Anforderungen).
Anschließend wird die Inspektion und Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt und ein Konformitätszertifikat durch die Kiwa, Niederlassung Polymer Institut, erstellt - System 2+ (für alle Anforderungen.