Die ZERTPUNKT GmbH ist eine Fachkundige Stelle der ersten Stunde und arbeitet ausschließlich mit Fachleuten (das gilt sowohl für das Personal in der ZERTPUNKT Verwaltung als auch für unsere Auditoren), die selbst über eingehende Erfahrungen im Bereich der Arbeitsförderung verfügen. Das bedeutet, dass sie Ihre Prozesse, Ihre Besonderheiten und Ihre Schwierigkeiten von innen kennen.
Im Verfahren der Trägerzulassung wird Ihr Qualitätsmanagementsystem auf Übereinstimmung mit den Forderungen der AZAV überprüft. Folgende Anforderungen stellt die AZAV an Ihr System:
- Nachweis der Leistungsfähigkeit des Bildungsträgers
- Nachweis der Kompetenz des gesamten Personals
- Nachweis eines wirksamen, gelebten und sich ständig weiterentwickelnden Qualitäts-Sicherungssystems (die Kriterien sind in der AZAV § 2 Abs. 4 beschrieben)
- Nachweis eines Systems zur Arbeitsmarkt-Analyse