Für Bauunternehmen, die Beton der Überwachungsklasse ÜK2 und/oder ÜK3 (ab C30/37 bzw. bei besonderen Betoneigenschaften) verwenden und demzufolge eine Fremdüberwachung durch eine bauaufsichtlich anerkannte Überwachungsstelle benötigen, stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite.
Warum ist eine Fremdüberwachung nötig?
Die DIN 1045-3 regelt im Anhang C, dass der Einbau von Beton der Überwachungsklasse ÜK 2 und ÜK3 durch eine dafür anerkannte Überwachungsstelle zu prüfen ist. Kiwa ist vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) bauaufsichtlich für Fremdüberwachungen anerkannt. Hier finden Sie unsere Anerkennungen und Zertifizierungen.
Wie oft erfolgt die Überwachung?
Die Aufzeichnungen der Überwachung des Bauunternehmens (Eigenüberwachung) sind von der bauaufsichtlich anerkannten Überwachungsstelle zweimal im Jahr zu prüfen. Die Baustelle ist mindestens einmal zu überprüfen. Besteht die Baustelle über einen längeren Zeitraum, sind weitere Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen durchzuführen. Die Häufigkeit dieser Überprüfungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Überwachungsstelle und richtet sich nach deren Feststellungen und den Ergebnissen der Überwachung durch das Bauunternehmen und der Überwachung durch die Überwachungsstelle.
Nach Fertigstellung der Betonarbeiten erfolgt die Erstellung des Statusberichts mit der Gesamtbewertung.
Wie läuft die Fremdüberwachung ab?
Zur Antragsstellung und dem detaillierten Prozess informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Die notwendigen Dokumente, die währen der Fremdüberwachung benötigt werden, finden Sie rechts im Downloadbereich.
Kiwa hat sich neu aufgestellt und bietet Ihnen umfangreiche Leistungen in ganz Deutschland an. Die umfangreiche Fachkompetenz unseres erfahrenen Personals unterstützt Sie gern bei allen gegenwärtig geltenden technischen und rechtlichen Regeln – bei der Überwachung und der Verwendung von Beton der ÜK 2/3 auf Baustellen.
(Karte Google Maps)