Von Belang ist diese Prüfung sowohl für Hersteller, Bauherren, Architekten- und Ingenieurbüros als auch für Städte und Kommunen.
Die Eignung von Betonwaren wird über in den Normen vorgeschriebene Güteprüfungen bestätigt. Bestehen Zweifel hinsichtlich der erforderlichen Qualität der Bauteile oder ist die Eignung nach Auftreten eines Schadensfalls nachzuweisen, kann dies über Prüfungen an Ausbaustücken erfolgen. Anwendung hier finden die DIN 4052-3 und die DIN 4281.
Auf Grundlage der für das Werkstück geltende Norm wird im Labor Prüfungen zur Ermittlung der Maße, Druckfestigkeit und Wasserdichtheit durchgeführt.