Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter im Betrieb und hat vorbeugende Maßnahmen zu treffen, damit die Arbeitsmittel den geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden.
Durch eingesetzte Stoffe in der Produktion oder Herstellungsverfahren entstehen in Betrieben Gefährdungen durch mögliche Explosionen. Dabei können Gefahren von verschiedenen Flüssigkeiten, Dämpfen, Gase oder Stäuben ausgehen. Ursachen einer Explosion sind vielfältig und können durch persönliche, organisatorische oder technische Art sein. Damit es zu einer Explosion kommen kann, müssen die drei Komponenten brennbarer Stoff, Sauerstoff und eine Zündquelle zusammenkommen. Diese Komponenten lassen sich als sogenanntes "Explosionsdreieck" darstellen.
Gutachten und Analysen
- Explosionsgutachten nach ATEX 95 (2014/34/EU)
- Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung und Betriebssicherheitsverordnung
- Explosionsschutzdokumente nach ATEX 137 (1999/92/EG, Betriebssicherheitsverordnung)
Betrieblicher Explosionsschutz
- Modulares Dienstleistungsangebot, passend zu Ihrem individuellen
Bedarf - Rechtssichere Umsetzung der BetrSichV
- Fachkundige Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung Ihres
betrieblichen Explosionsschutzes - Größtmögliche Sicherheit für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter
- Bundesweite Betreuung auf einheitlich hohem Qualitätsniveau
Begrenzung der Auswirkungen von Explosionen
- Druckstoßfeste Bauweise
- Explosionsdruckentlastung
- Explosionsunterdrückung
- Explosionstechnische Entkopplung