Wenn Sie Hersteller oder Händler (= Inverkehrbringer) eines Geotextils oder geotextilverwandten Produkts, einer geosynthetischen Dichtungsbahn oder einer Abdichtungsbahn sind und das Produkt unter eigenem Handelsnamen innerhalb des EWR auf den Markt bringen möchten, benötigen Sie für dieses ein CE-Kennzeichen.
Die Allgemeinen Grundsätze zur Verwendung der CE-Kennzeichnung an Bauprodukten und somit auch an Geokunststoffen sind in der Bauproduktenverordnung festgelegt. Je nachdem welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit in der jeweiligen technischen Spezifikation (harmonisierte Norm oder Europäisch technisches Bewertungsdokument) dem Produkt zugeordnet ist, muss vor dem Anbringen der CE-Kennzeichnung, und somit vor der Vermarktung des Produkts, ein Zertifikat über die Leistungsbeständigkeit des Produkts (Systeme 1+ und 1) oder über die Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK, System 2+) von einer notifizierten (Produkt-) Zertifizierungsstelle ausgestellt werden.
Gemäß den EU-Richtlinien ist für Geokunststoffe das System 2+ zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit anzuwenden. Im System 2+ fallen unter anderem die werkseigene Produktionskontrolle in den Verantwortungsbereich des Herstellers und die Erstinspektion des Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle in den Verantwortungsbereich der notifizierten Stelle.
Der Zertifizierungsprozess in der Kiwa GmbH beginnt mit dem Einreichen des ausgefüllten Zertifizierungsantrags. Den Zertifizierungsantrag erhalten Sie auf Nachfrage von unserer Niederlassung TBU Greven (infokiwagreven@kiwa.de).
Nach Genehmigung des Zertifizierungsantrags wird ein Vertrag über die Zertifizierung und regelmäßige Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) zwischen Hersteller bzw. Händler und Zertifizierer geschlossen. Je nach Art und Umfang der Zertifizierung wird dann zunächst ein Erstaudit im Herstellwerk und gegebenenfalls Erstprüfungen der Produkte durchgeführt.
Sind alle Voraussetzungen zur Zertifizierung erfüllt wird durch die TBU Greven als notifizierte Zertifizierungsstelle ein CE-Zertifikat ausgestellt und auf der Kiwa-Website veröffentlicht. Auf Grundlage dieses CE-Zertifikats kann der Hersteller dann eine Leistungserklärung erstellen, die CE-Kennzeichnung anbringen und das Produkt im Europäischen Wirtschaftsraum vermarkten.