Sind Sie Lieferant von Rahmenelementen aus bewehrtem Beton? Dann ist diese Beurteilungsrichtlinie für Sie von höchstem Interesse.
Rahmenelemente aus bewehrtem Beton sind bestimmt für Bauwerke mit einer 50 Jahre dauernden Referenzperiode in Sicherheitsklasse 2 gemäß NEN 6702 und NEN 7031.
Die Beurteilungsrichtlinie BRL9205 ist anzuwenden auf vorgefertigte Rahmenelemente aus VBC-Beton, selbstverdichtenden Beton, attestiertem Beton, hochfesten Beton und Beton mit groben Leichtzuschlägen genauso wie auf vorgefertigte rechtwinklige Rahmenelemente aus bewehrtem Beton für den Transport von Wasser oder Abwasser unter freiem Fall.
Die BRL 9205 hat Bezug auf Standardrahmenelemente wie in der Produktnorm NEN7031:1994 festgelegt. Diese bezieht sich aber auch auf Elemente mit hiervon abweichenden Abmessungen und/oder hiervon abweichender Tragfähigkeit, Expositionsklasse und Betonüberdeckung und bezieht sich auch auf die zu den Elementen gehörenden Zubehörteile aus bewehrtem Beton, wie beispielsweise Endstücke und Sonderelemente.
Die BRL 9205 ist jedoch nicht anzuwenden auf Betonelemente, für die eine andere Zertifizierungsregel gilt, wie beispielsweise für Rohre und Schächte.
Die Zertifizierungsinstitution führt die Zulassungsuntersuchung anhand der in der Beurteilungsrichtlinie aufgenommenen Anforderungen aus. Die Zulassungsuntersuchung umfasst folgende Schritte:
- Attestierungsuntersuchung um festzustellen, ob die Produkte den Ausgangsbedingungen entsprechen.
- Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle gemäß der europäischen Normen soweit diese für die Rahmenelemente zutreffen.
- Beurteilung des dokumentierten Qualitätssystems des Lieferanten und dessen Implementierung.
- Beurteilung der Produktion und des fertigen Produktes der Rahmenelemente aus bewehrtem Beton gemäß des IKB-Schemas während zweier Besuche auf der Produktionsstätte.
Die Beurteilung der Implementierung des Qualitätssystems soll soweit möglich kombiniert werden mit der Kontrolle der Produktion und des fertigen Produktes.
Während der zwei Besuche der Produktionsstätte muss der Hersteller anzeigen, dass er im Stande ist, Rahmenelemente aus bewehrtem Beton herzustellen, die fortwährend den Anforderungen entsprechen.
Zwischen den zwei Besuchen der Produktionsstätte muss eine Periode von minimal 4 Wochen eingehalten werden.