FAQ / Häufig gestellte Fragen
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Kann ich meine bisherigen Prüfzeugnisse noch weiter verwenden?
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Bis wann sind die aktuellen Prüfzeugnisse nach der KTW-, Beschichtungs- und Schmierstoffleitlinie gültig?
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Worin besteht die wesentliche Änderung der neuen UBA Dokumente?
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Reicht eine Eigenerklärung für meine Produkte aus?
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Was ist eine Konformitätsbestätigung?
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Wie starte ich das Verfahren zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten?
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Warum muss ich meine Rezeptur offen legen?
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Ist es sinnvoll Bauteile zu Baugruppen für die Konformitätsbestätigung zusammenzufassen?
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Kann ich Gruppen vom gleichen Ausgangsmaterial zusammenfassen?
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Muss eine Probennahme von Kiwa durchgeführt werden oder ist eine durch den Hersteller ausreichend?
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Kann Kiwa die Prüfzeugnisse und Prüfberichte von anderen Laboren (TZW, TÜV, HY, etc.) anerkennen?
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Ist diese Zertifizierung produkt- oder materialspezifisch?
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Nach welchem System werden laufende KTW-Anfragen bearbeitet?
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Wann wird eine Fremdüberwachung beim Unternehmen/Hersteller durchgeführt?
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Ich habe Herstellungswerke in unterschiedlichen Standorten, verwende aber die gleichen Materialien. Was muss ich machen?
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Ich kaufe ein Ausgangsmaterial (z. B. PE100) von unterschiedlichen Lieferanten/Herstellern. Benötige ich von jedem Hersteller eine Konformitätsbestätigung?
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Ich verwende Produkte aus Silikon (oder Elastomere, TPE) in meinem Bauteil. Kann ich trotzdem eine Konformitätsbestätigung für mein Bauteil erhalten?
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Sind Kombinationen mit anderen hygienischen Zulassungen möglich?