Die nächsten Schritte

Nachstehend eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen:

  • Alle bisherigen Prüfzeugnisse, die zukünftig unter die KTW-BWGL fallen (Prüfzeugnisse nach der KTW-, Beschichtungs- und Schmierstoffleitlinie) sind maximal gültig bis zum 21. März 2021 (wenn diese nicht vorzeitig ablaufen);
  • Für Prüfzeugnisse, die Materialien betreffen und jetzt noch nicht unter die KTW-BWGL fallen, wird sich (zunächst) nichts ändern. Das UBA wird jedoch in Kürze auch Beurteilungsgrundlagen für weitere Materialien/Materialgruppen veröffentlichen;
  • Kiwa-Prüfzeugnisse oder Prüfzeugnisse anderer akkreditierter Stellen können als Basis für die Vorbereitung der Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten dienen, wenn die Prüfung nicht älter als fünf (5) Jahre ist und die Herstellungsbedingungen (Zusammensetzung und Produktionsprozess) sich nicht geändert haben.

Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen ein für Ihr Unternehmen individuelles Angebot, damit ein stufenweiser und reibungsloser Übergang für Ihre Produkte entsprechend den neuen Bewertungsgrundlagen umgesetzt werden kann.
  
Die neuen Bewertungsgrundlagen umfassen nicht die nachfolgenden Material-Gruppen:

  • Zementgebundene Materialien,
  • Silikone,
  • Elastomere und
  • Thermoplastische Elastomere (TPE) sowie
  • Multilayer Produkte deren Trinkwasser berührende Schicht aus einem der drei vorgenannten Materialien besteht.

Sie haben noch Fragen, welchen Einfluss die aktuellen Änderungen speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Produkte haben? Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Gerne helfen wir Ihnen weiter.