Die wesentlichen Neuigkeiten bezüglich der Konformitätsbestätigung und KTW-BWGL

Die wesentlichste Änderung ist, dass es für eine große Anzahl von Produkten ein Verfahren in der Konformitätsbestätigung genannt wird, diese nach dem sogenannten „1+ System“ zu zertifizieren. Somit kann der Forderung in der KTW-BWGL entsprochen werden.

System 1+ bedeutet: eine Konformitätsbestätigung basierend auf einer Erstprüfung der Produkte, einer Erstinspektion am Produktionsstandort und nach Erteilung der Konformitätsbestätigung, eine kontinuierliche Überwachung und regelmäßige Prüfungen.

Es beinhaltet verschiedene Varianten:

  • Variante (A): Konformitätsbestätigung basierend auf dem 1+ System
  • Variante (B): Vereinfachte Konformitätsbestätigung (nur möglich für Produktgruppen mit einem geringen Oberflächenanteil im Kontakt mit Trinkwasser, mit einem Konversionsfaktor von Fc < 0.5 d/dm)

Variante (A), die Konformitätsbestätigung basierend auf dem 1+ System, entspricht schon heute den Anforderungen einer beabsichtigten zukünftigen CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Eine CE-Kennzeichnung ermöglicht Ihnen die Einführung Ihres Produktes auf dem Europäischen Markt.