Neue Bewertungsgrundlage für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL)

Am 21. März 2019 hat das Umweltbundesamt (UBA) eine neue Regelung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten veröffentlicht.

Diese Konformitätsbestätigung beschreibt 2 Verfahren (System 1+ und Typprüfung), die von den Herstellern angewendet werden können, um nachzuweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen entsprechen.

Dieses Verfahren wird in der KTW-BWGL als ein geeignetes Verfahren genannt, das von den Herstellern verwendet werden kann, um die Eignung Ihrer Produkte nachzuweisen.

Die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes.