Neue Bewertungsgrundlage für Produkte in Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL)

Am 21. März 2019 hat das Umweltbundesamt  (UBA) die neue Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-BWGL) im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren wird diese Bewertungsgrundlage die bisherigen Empfehlungen für organische Materialien, die KTW-Leitlinie, die Beschichtungsleitlinie und die Schmierstoffleitlinie, ersetzen. Das bedeutet, ab dem 21. März 2021, verlieren alle nach den bisherigen Empfehlungen erteilten Zulassungen und Prüfzeugnisse ihre Gültigkeit.
 
Die neuen Bewertungsgrundlagen sowie die Übergangsregelung finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes: