Gesellschaftlicher und gesetzlicher Hintergrund
Klimawandel, Klimaschutz und Klimaanpassung - das bewegt Menschen, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Die EU und die Bundesregierung beschlossen in den jeweiligen Klimagesetzen Minderungsziele bis zum Jahr 2050. Diese und weitere Maßnahmen wurden im Rahmen des Europäischen Green Deals festgelegt, wie z.B. regulatorische und taxonomische Maßnahmen. Die Anforderungen werden Unternehmen in den kommenden Jahrzehnten in Ihren Tätigkeiten beeinflussen und weiter schrittweise erhöht werden. Umweltperformance und insbesondere das Treibhauspotential sind bereits essenzielle nicht-finanzielle Kennzahlen für Unternehmen. Der Corporate Carbon Footprint ist eine harmonisierte, wissenschaftlich fundierte Methode, um das Treibhauspotential Ihres Unternehmens zu bestimmen, zu analysieren und zu kommunizieren. So können Sie Ihre Treibhausgasemissionen quantifizieren, Minderungspotenziale feststellen und die Anforderungen der Transformation zu einer klimaneutralen Wirtschaft erfüllen.
Wie wird ein Corporate Carbon Footprint erstellt?
Der Corporate Carbon Footprint (CCF) ist eine Unternehmensökobilanz mit einer einzigen Umweltwirkungskategorie: dem Treibhauspotential (Global Warming Potential, GWP 100). Wie in Ökobilanzen wird in Vorbereitung des CCFs Folgendes festgelegt: Ziel und Untersuchungsrahmen, Referenzjahr, Systemgrenzen, Abschneidekriterien, zugrundeliegende Standards sowie weitere unternehmensspezifische Parameter. Die wichtigsten Standards zur Berechnung des CCFs sind das Greenhouse Gas Protocol (GHG Protocol) und die Norm ISO 14064. Wir beraten Sie gern, inwiefern Ihr CCF einem, beiden oder auch weiteren Nachhaltigkeitsstandards und Vorgaben entsprechen soll.
GHG Protocoll
Das GHG Protocol ist ein vom Weltressourceninstitut und dem Weltwirtschaftsrat für Nachhaltige Entwicklung entwickelter Standard zur Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen. Es legt Prinzipien, Rechenregeln und Ziele für die Berichterstattung fest. Dabei werden direkte und indirekte Emissionen von Unternehmen in drei Scopes unterteilt. Scope 1 umfasst direkte Emissionen wie z.B. Emissionen aus Verbrennungsprozessen in der Produktion und durch unternehmenseigene Fahrzeuge. In Scope 2 werden indirekte Emissionen aus Strom, Wärme, Kälte und Dampf, die eingekauft wurden, erfasst. Vor- und nachgelagerte indirekte Emissionen wie z.B. Gewinnung von Rohstoffen, Abfallbehandlung und Dienstreisen werden in Scope 3 berücksichtigt. Im GHG Protocol wird außerdem die Verifizierung der Ergebnisse empfohlen.
ISO 14064
In ISO 14064 werden ähnlich zum GHG Protocol Grundsätze zur Erfassung, Berechnung und Berichterstattung von Treibhausgasemissionen von Unternehmen in insgesamt sechs Kategorien festgelegt. Die in Kategorie 1 und 2 erfassten Emissionen stimmen mit Scope 1 und 2 des GHG Protocol überein, wobei der Begriff „Kategorie“ als Gegenstück zu „Scope“ eingeführt wird. Im Gegensatz zum GHG Protocol werden die vor- und nachgelagerten indirekten Emissionen (entsprechen Scope 3 des GHG Protocol) in ISO 14064 in vier Kategorien unterteilt: indirekte Treibhausgasemissionen aus Transport, aus von der Organisation genutzten Produkten, in Verbindung mit der Nutzung von Produkten der Organisation und aus anderen Quellen. Außerdem legt die ISO-Norm klare Anforderungen an die Verifizierung fest.
Für die Emissionen der Scopes 1 und 2 bzw. Kategorien 1 und 2 ist die Berechnung verpflichtend. Indirekte vor- und nachgelagerte Emissionen (GHG: Scope 3 / ISO 14064: Kategorie 3 – 6) hingegen müssen unternehmens- bzw. sektorspezifisch nach ihrer Wesentlichkeit ausgewählt werden, um ein kosteneffizientes Vorgehen zu ermöglichen. Durch das Einbeziehen aller wesentlichen indirekten Emissionsquellen wird eine hohe Qualität gewährleistet. In Abbildung 1 geben wir Ihnen eine Übersicht, welche Emissionsquellen in den verschiedenen Scopes nach GHG Protocol und Kategorien nach ISO 14064 betrachtet werden.
Abbildung 1: Beispiele für Scopes GHG Protocol, bzw. Kategorien nach ISO 14046
Zusammenhang zwischen regulatorischen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und dem Corporate Carbon Footprint
Die Berechnung und Bewertung klimarelevanter Emissionen von Unternehmen ist in der Regel ein wichtiger Bestandteil von Nachhaltigkeitsberichten. Im Europäischen Wirtschaftsraum ist die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) von zentraler Bedeutung zur Erreichung einer klimaneutralen Wirtschaft. Die CSRD verpflichtet Unternehmen, über ihre Nachhaltigkeitsleistung gemäß Europäischer Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards - ESRS) zu berichten und dabei Angaben zum Klimawandel zu machen. Der CCF ist verpflichtender Bestandteil der CSRD-Berichte im Rahmen des ESRS-E1 Climate Change Standards.
Der ESRS-E1 fokussiert speziell auf den Klimawandel und setzt diesbezüglich anspruchsvolle Berichtsstandards für Unternehmen. ESRS-E1 fordert beispielsweise die Berichterstattung über die Berechnung von Treibhausgasemissionen, die Bewertung von Reduktionsmaßnahmen, die Integration in die Unternehmensstrategie und die finanzielle Modellierung. Ziel des ESRS-E1 ist es, Investoren und Stakeholdern ein umfassendes Verständnis darüber zu vermitteln, wie die berichtenden Unternehmen zum Klimawandel beitragen und wie sich der Klimawandel auf ihre Geschäftstätigkeit und finanzielle Performance auswirkt.
Wie sieht unsere Zusammenarbeit mit Ihnen aus?
Wir bei Kiwa erstellen Ihren Corporate Carbon Footprint nach Greenhouse Gas Protocol und ISO 14064. Beide Standards sind international anerkannt und verbreitet.
- Beratung zum CCF und Produktökobilanzen (LCAs, EPDs)
- Kickoff-Meeting zur Einführung ins Thema, Festlegung des Untersuchungsrahmens und der Ziele
- Unterstützung in der Datenerhebung inkl. Bereitstellung eines Excel-Datenblatts und Checkliste für benötigte Daten
- Erstellung des Inventars und Auswahl von geeigneten Primär- und Sekundärdatensätzen basierend auf dem Untersuchungsrahmen
- Berechnung des CO2-Fußabdrucks mit unserem zertifizierten CCF-Tool R<THiNK
- Erstellung des Hintergrundberichts
- Unabhängige Verifizierung nach ISO 14064-3
- Ausstellung (und ggf. Veröffentlichung) des CCF-Zertifikats
- Gemeinsame Auswertung und Diskussion der Ergebnisse
- ESG-Beratung und Betreuung (z.B. Einbettung der Ergebnisse in den CSRD-Bericht)
- Übergangs-, Schadensminderungs- und Anpassungsplan nach ESRS-E1
Abbildung 2: Prozess eines Unternehmensfußabdrucks mit Kiwa
Kontaktieren Sie uns jetzt, um den Carbon Footprint Ihres Unternehmens zu berechnen, zu verifizieren und in Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu integrieren.